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Konstanz (ots) - Beamte der Bundespolizei haben am Samstag einen offenen
Haftbefehl am Grenzübergang Konstanz vollstreckt. Der Gesuchte konnte seine
Geldstrafe nicht bezahlen und muss nun eine Ersatzfreiheitsstrafe antreten.
Am Samstagnachmittag (14. März 2026) kontrollierten Beamte der
Bundespolizeiinspektion Konstanz einen nigerianischen Staatsangehörigen als
Insasse eines Fernreisebusses an der Gemeinschaftszollanlage Konstanz bei der
Einreise in das Bundesgebiet. Dabei stellten sie einen offenen
Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Stuttgart fest. Das Amtsgericht
Stuttgart-Bad Cannstatt erließ im Juli 2021 einen Strafbefehl wegen Trunkenheit
im Verkehr gegen den 35-Jährigen. Der Zahlung kam er bislang nicht nach. Da der
Mann die offene Geldstrafe auch vor Ort nicht begleichen konnte, muss er nun
eine 45-tägige Ersatzfreiheitsstrafe antreten. Dazu brachten ihn die Beamten in
die Justizvollzugsanstalt Konstanz.
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Enrico Kuhn
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