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Rockenhausen (Donnersbergkreis) (ots) - Am Montagnachmittag wurden im Rahmen
einer Kontrolle am Bahnhof drei Verstöße gegen das Messerverbot im ÖPNV und zwei
Verstöße gegen das Konsumcannabisgesetz festgestellt.
Bei den durchgeführten Personenkontrollen wurde festgestellt, dass ein
55-jähriger Mann ein Taschenmesser mitführte. Bei einem 24-jährigen Mann wurden
gleich zwei sogenannte Einhandmesser aufgefunden. Das verbotswidrige Mitführen
im ÖPNV stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Die Messer wurden sichergestellt.
Eine 24-jährige Frau aus dem Donnersbergkreis führte ebenfalls ein Taschenmesser
mit und rauchte einen Joint, obwohl Kinder in unmittelbarer Umgebung standen.
Das stellt eine Ordnungswidrigkeit nach dem Konsumcannabisgesetz (KCanG) dar. Da
sie das Cannabis zudem von einem Freund bekommen hatte, steht auch der Verdacht
einer Straftat nach dem KCanG im Raum. Das Taschenmesser und der Joint wurden
sichergestellt. |ank
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