|
Schweinfurt / Bamberg (ots) - Wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von
Arbeitsentgelt in 214 Fällen hat das Amtsgericht Hof auf Antrag der
Staatsanwaltschaft Hof rechtskräftige Strafbefehle gegen die Verantwortlichen
eines oberfränkischen Reiseunternehmens erlassen. Die Summe der verhängten
Geldstrafen beläuft sich auf insgesamt 222.480 Euro. Den Strafbefehlen
vorausgegangen waren umfangreiche Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit
(FKS) des Hauptzollamts Schweinfurt am Dienstsitz Bamberg.
In akribischer Arbeit deckten die Ermittler auf, dass das Reiseunternehmen über
Jahre hinweg gezieltes "Lohnsplitting" betrieb. Hierbei wurden
Familienangehörige formal als geringfügig Beschäftigte angemeldet, um die
tatsächlichen Arbeitsleistungen und Lohnzahlungen anderer Mitarbeiter zu
verschleiern. Die Ermittlungen des Zolls ergaben, dass die angemeldeten Personen
in mehreren Fällen tatsächlich jedoch nie für das Unternehmen tätig waren.
Zusätzlich wurden zahlreiche "freie Mitarbeiter" beschäftigt, die nach Prüfung
der Deutschen Rentenversicherung hingegen als sozialversicherungsrechtlich
abhängig Beschäftigte einzustufen waren. Der durch diese Praktiken entstandene
Gesamtschaden für die Sozialkassen beläuft sich nach Berechnungen des Zolls auf
rund 277.850 Euro. Der erhebliche Aufwand der Ermittlungen spiegelt sich auch in
den Zahlen wider: Zur Aufklärung des Falls wertete die FKS mehr als 1.700
Aktenseiten sowie neun Beweismittelordner aus.
Das Amtsgericht Hof folgte den Ausführungen des Zolls sowie der
Staatsanwaltschaft und hat die verantwortlichen Personen nun mit rechtskräftigen
Strafbefehlen belegt. Es wurden Geldstrafen von jeweils 360 Tagessätzen
verhängt. In Summe belaufen sich die Strafen auf insgesamt 222.480 Euro.
"Der Fall zeigt: Wir schauen in allen Branchen ganz genau hin. Wer den
Sozialkassen durch solche Taktiken unrechtmäßig Beiträge vorenthält, schadet der
Allgemeinheit und muss mit den entsprechenden Konsequenzen rechnen", erklärt
Benedikt Danz, Pressesprecher beim Hauptzollamt Schweinfurt.
Zusatzinformationen:
Die Aufklärung von Straftaten nach § 266a Strafgesetzbuch (StGB) gehört zu den
zentralen Aufgaben der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls. Eine
unterlassene oder unrichtige Anmeldung von Beschäftigungsverhältnissen zur
Sozialversicherung ist regelmäßig strafbar; Arbeitgebern drohen hierbei
Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen. Die Bekämpfung von
Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung durch die FKS trägt maßgeblich zur
Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei und gewährleistet faire
Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Schweinfurt
Pressesprecher
Benedikt Danz
Tel.: 09721/6464-1030
E-Mail: presse.hza-schweinfurt@zoll.bund.de
www.zoll.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/121261/6238102
OTS: Hauptzollamt Schweinfurt
|