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Neustadt an der Weinstraße (ots) - Am 17. März 2026 wurde durch die
Bundespolizei im Zug RE1 von Kaiserslautern nach Neustadt an der Weinstraße ein
Mann angetroffen und einer Kontrolle unterzogen. Ein anschließender Vergleich
seiner Personalien im polizeilichen Fahndungssystem ergab, dass gegen den
47-jährigen Deutschen ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Berlin wegen
Gefährdung des Straßenverkehrs vorlag. Da der Mann die verhängte Geldstrafe in
Höhe von 1200 Euro nicht begleichen konnte, wurde er vor Ort festgenommen. Im
Anschluss erfolgte die Überstellung in die Justizvollzugsanstalt Frankenthal, wo
er eine Ersatzfreiheitsstrafe von 20 Tagen verbüßt.
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