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Freilassing/Schwarzbach (ots) - Für einen 35-jährigen Äthiopier endete seine
Reise am Mittwochmittag (18. März) bereits am Bahnhof Freilassing. Der Mann war
als Insasse eines grenzüberschreitenden Zuges von Einsatzkräften der
Bundespolizei kontrolliert worden. Dabei konnte er keine Ausweisdokumente
vorlegen. Eine Überprüfung seiner Personalien ergab zudem ein bis Februar 2029
gültiges Einreise- und Aufenthaltsverbot. Zur weiteren Sachbearbeitung wurde der
35-Jährige zur Dienststelle der Bundespolizei nach Freilassing gebracht. Gegen
ihn besteht der Verdacht der versuchten unerlaubten Einreise trotz bestehenden
Einreise- und Aufenthaltsverbots. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen
wurde er noch am selben Tag nach Österreich zurückgewiesen.
Nur kurze Zeit später geriet ebenfalls am Bahnhof Freilassing ein weiterer
Reisender in den Fokus der Beamten. Bei der Kontrolle eines 35-jährigen Slowaken
in einem Einreisezug stellten die Einsatzkräfte fest, dass ihm bis April 2030
das Recht auf Freizügigkeit entzogen worden war und ihm somit die Einreise in
die Bundesrepublik untersagt ist. Zudem konnte der Mann kein gültiges Ticket für
die Zugfahrt vorweisen. Aufgrund des Verdachts des Erschleichens von Leistungen
wurde Anzeige erstattet. Auch er wurde nach Abschluss aller Maßnahmen nach
Österreich zurückgewiesen.
Ein Fahndungstreffer gelang den Bundespolizisten zudem am Mittwochabend am
Grenzübergang Saalbrücke. Dort wurde ein 24-jährigen Rumäne kontrolliert, der
als Mitfahrer in einem Fahrzeug unterwegs war. Die Überprüfung seiner
Personalien ergab einen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft
Landshut. Da der Mann die verhängte Geldstrafe in Höhe von 2.000 Euro wegen
Fahrens ohne Fahrerlaubnis nicht begleichen konnte, wurde er am folgenden Tag in
eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Im Rahmen weiterer Kontrollen im Grenzraum überprüften Einsatzkräfte der
Bundespolizei am Mittwoch auch Reisende an der Kontrollstelle auf der A8. Dabei
stellten die Beamten bei einem 45-jährigen Kosovaren fest, dass dieser seine
zulässige Aufenthaltsdauer im Schengenraum bereits um 18 Tage überschritten
hatte. Zwar konnte sich der Mann mit einem gültigen kosovarischen Reisepass
sowie einem gültigen Schweizer Visum für einen Kurzaufenthalt ausweisen, dennoch
besteht gegen ihn der Verdacht der versuchten unerlaubten Einreise. Am
Donnerstag erfolgte seine Zurückweisung per Flug vom Flughafen Memmingen in den
Kosovo.
Zu einem weiteren Fahndungserfolg kam es schließlich in den frühen Morgenstunden
des Donnerstags (19. März) bei der Kontrolle eines Reisebusses an der A8. Bei
der Überprüfung eines 39-jährigen slowenischen Insassen stellten die Beamten
einen Strafvollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft München II fest. Der
Mann war wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe verurteilt worden.
Da er den geforderten Betrag vor Ort nicht begleichen konnte, wurde er noch am
selben Tag in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert. Dort muss er nun eine
Ersatzfreiheitsstrafe von 80 Tagen verbüßen.
Rückfragen bitte an:
Carolin Nowag
Telefon: 08654 7706-105
E-Mail: bpoli.freilassing.presse@polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de
Die Bundespolizeiinspektion Freilassing gewährleistet die Sicherheit
in den Landkreisen Berchtesgadener Land, Traunstein, Altötting und
Mühldorf.
Sie ist an 21 Grenzübergängen und einer Grenzlänge von insgesamt 225
Kilometer zuständig. Ferner fallen 72 Bahnhöfe und Haltepunkte in den
Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeiinspektion mit einem
Personalbestand von knapp 400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Neben dem Inspektionssitz
in Freilassing besteht ein weiterer Standort beim Bundespolizeirevier
in Mühldorf am Inn.
Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/64017/6239306
OTS: Bundespolizeidirektion München
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