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München (ots) - Die Bundespolizei führt im Zeitraum vom 27. bis 29. März 2026
vor dem Hintergrund der anhaltend hohen Anzahl von Gewaltdelikten erneut einen
bundesweiten Schwerpunkteinsatz zur Gewaltprävention auf dem Gebiet der
Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes durch.
Die Bundespolizei erhöht mit einem verstärkten Einsatz von Polizeikräften auf
Grundlage ihrer Lagebeurteilung an den Brennpunkten, insbesondere an den
Großstadtbahnhöfen aber auch an Bahnhöfen in mittelstädtischen Gebieten, die
wahrnehmbare polizeiliche Präsenz und führt gezielte Maßnahmen der
Gewaltprävention durch.
Darüber hinaus hat die Bundespolizei im genannten Zeitraum eine
Allgemeinverfügung zum Verbot des Mitführens von gefährlichen Gegenständen für
den Hauptbahnhof München erlassen. Sie gilt von27. März 2026, 15 Uhr bis
einschließlich 29. März 2026, 03 Uhr. Dadurch sollen die Begehung von
Gewaltstraftaten verhindert sowie Reisende, Bahnhofsmitarbeitende und Polizei-
wie Sicherheitskräfte vor entsprechenden Angriffen geschützt werden. Bei
Verstößen kann ein Zwangsgeld festgesetzt werden.
Bestimmungen wie Ausnahmen vom Verbot sind in den Allgemeinverfügungen
enthalten. Diese sind auf der Homepage der Bundespolizei veröffentlicht
(www.bundespoizei.de/allgemeinverfuegung). Zudem wird durch Plakate und
Presseaussendungen darauf hingewiesen.
Ergänzende Hinweise:
Mitführen bedeutet:
Jederzeitiger unmittelbarerer Zugriff - egal ob am Körper, in Kleidungsstücken,
einer Tasche oder einem Rucksack befindlich.
Warum in diesem Zeitraum - Warum München? Die Auswertung polizeilicher
Statistiken hat ergeben, dass insbesondere der Genuss alkoholischer Getränke in
diesem Zeitraum Gewalttaten hervorbringt. Mitgeführte Waffen und gefährliche
Gegenstände steigern die Gewaltbegehung, wie auch die Intensität. Dies kann zu
erheblichen Verletzungen bei Angegriffenen führen. Die Kontrollen erfolgen
anlassbezogen und stichprobenhaft. Das Verbot gilt grundsätzlich für jede und
jeden Reisenden. Die Beamten werden stets eine Einzelfallprüfung vornehmen.
Dabei spielen glaubhaft dargebrachte Beweggründe, der Alkoholisierungsgrad oder
Gemütszustand aber auch polizeiliche Erkenntnisse zum Gegenüber eine gewichtige
Rolle.
Was passiert bei Verstößen? Bei Verstößen wird, sofern nicht andere gesetzliche
Verstöße (wie z.B. gegen das Waffengesetz) festgestellt werden, ein Zwangsgeld
angedroht und im Wiederholungsfall im Geltungszeitraum verhängt. Die Höhe wird
dem Einzelfall angemessen individuell bestimmt und beträgt i.d.R. etwa 200 Euro;
kann jedoch auch höher (bis 25.000 Euro) festgesetzt werden. Zudem werden
Gegenstände sichergestellt, die erst nach Ablauf der Allgemeinverfügung, und
sofern es sich nicht Einziehungs- oder Verfallsgegenstände handelt,
zurückgegeben.
Das anhängende Symbolbild sowie der Aushang kann zu redaktionellen Zwecken mit
dem Zusatz "Bundespolizei" im Zusammenhang mit dieser Pressemitteilung verwendet
werden.
Rückfragen bitte an:
Sina Dietsch
Bundespolizeiinspektion München
Denisstraße 1 - 80335 München
Pressestelle
Telefon: 089 515550-1103
E-Mail: bpoli.muenchen.oea@polizei.bund.de
Die Bundespolizeiinspektion München ist zuständig für die
polizeiliche Gefahrenabwehr und Strafverfolgung im Bereich der
Anlagen der Deutschen Bahn und im größten deutschen S-Bahnnetz mit
über 210 Bahnhöfen und Haltepunkten auf 440 Streckenkilometern. Zum
räumlichen Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeiinspektion München
gehören drei der vier größten bayerischen Bahnhöfe. Er umfasst neben
der Landeshauptstadt und dem Landkreis München die benachbarten
Landkreise Bad Tölz-Wolfratshausen, Dachau, Ebersberg, Erding,
Freising, Fürstenfeldbruck, Landsberg am Lech und Starnberg.
Sie finden unsere Wache und unseren Dienstsitz für die
nichtoperativen Bereiche mit dem Ermittlungsdienst in der Denisstraße
1, rund 500m fußläufig vom Hauptbahnhof entfernt. Das Revier befindet
sich im Ostbahnhof. Zudem gibt es Diensträume am Hauptbahnhof, in
Pasing und Freising. Weitere Informationen erhalten Sie über oben
genannte Kontaktadresse oder unter www.bundespolizei.de sowie unter
www.x.com/bpol_by .
Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/64017/6243929
OTS: Bundespolizeidirektion München
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