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Schweinfurt / Würzburg (ots) - 100.000 Euro in Scheinen haben Einsatzkräfte der
Kontrolleinheit Verkehrswege (KEV) des Hauptzollamts Schweinfurt bei der
Kontrolle eines Reisenden in einem Fernreisebus in der vergangenen Woche
sichergestellt. Die mögliche Herkunft des Geldes blieb dabei völlig im Dunkeln.
Die Einsatzkräfte des Zolls nahmen den grenzüberschreitenden Reisebus bei seinem
Zwischenhalt am Würzburger Busbahnhof unter die Lupe. Das Augenmerk der
Zöllnerinnen und Zöllner fiel dabei auf einen 27-jährigen südosteuropäischen
Staatsangehörigen. Bei der Durchsuchung seines Reisegepäcks entdeckten die
Beamten in einer schwarzen Umhängetasche ein kleines Vermögen: 500 Banknoten im
Wert von jeweils 200 Euro, fein säuberlich gebündelt.
Besonders brisant: Ein noch vor Ort durchgeführter Drogenschnelltest verlief bei
dem 27-jährigen Reisenden zwar negativ, an den sichergestellten
200-Euro-Banknoten wurden jedoch deutliche Spuren von Kokain festgestellt.
Auf die direkte Frage nach der Herkunft und dem Verwendungszweck des Bargeldes
verstrickte sich der junge Mann zusehends in widersprüchliche Angaben. Da er
keine glaubhafte Erklärung für das Mitführen der 100.000 Euro liefern konnte,
leiteten die Beamten nach Rücksprache mit Zollfahndung und zuständiger
Staatsanwaltschaft noch vor Ort ein Strafverfahren wegen des Verdachts der
Geldwäsche gegen den 27-Jährigen ein.
Das gesamte Bargeld wurde als Beweismittel sichergestellt. Unmittelbar an die
Kontrolle schlossen sich weitere strafprozessuale Maßnahmen an, um die
Hintergründe des verdächtigen Geldtransports quer durch Europa aufzuklären.
Insbesondere Herkunft und Ziel des Geldes werden nun Gegenstand der weiteren
Ermittlungen sein. Das Zollfahndungsamt München hat die weitere Sachbearbeitung
übernommen.
Bis zur rechtskräftigen Verurteilung gilt für den Beschuldigten die
Unschuldsvermutung.
Hintergrundinfos:
Reisende, die nach oder von Deutschland ein- oder ausreisen, müssen beim
Grenzübertritt mitgeführte Barmittel im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr
ungefragt anmelden. Bei Reisen innerhalb der EU sind derartige Summen auf
Befragen des Zolls mündlich anzuzeigen. Bei Verstößen droht ein
Ordnungswidrigkeitenverfahren, das mit einer Geldbuße von bis zu einer Million
Euro geahndet werden kann. Zu Barmitteln zählen unter anderem Bargeld, Schecks,
Aktien oder auch Sparbücher.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Schweinfurt
Pressesprecher
Benedikt Danz
Tel.: 09721/6464-1030
E-Mail: presse.hza-schweinfurt@zoll.bund.de
www.zoll.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/121261/6247815
OTS: Hauptzollamt Schweinfurt
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