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Hagen-Hochschulviertel (ots) - Eine Hagenerin fuhr am Dienstag (31.03.) gegen
16.50 Uhr mit einem Auto durch die Karl-Halle-Straße, obwohl derzeit ein
Fahrverbot gegen sie besteht. Die 27-Jährige, die mit einem Toyota unterwegs
war, geriet in eine Verkehrskontrolle der Polizei. Als die Beamten sie nach
ihrer Fahrerlaubnis fragten, gab sie an, dass sie ihren Führerschein nicht
mitführe und glaube, dass dieser zu Hause liege. In den Auskunftssystemen der
Polizei war jedoch vermerkt, dass gegen sie ein Fahrverbot bis Anfang April
besteht und dass sie demnach ohne Fahrerlaubnis mit dem Auto unterwegs war. Die
27-Jährige erzählte, dass ihr Führerschein bereits postalisch wieder bei ihr
angekommen sei. Sie habe deshalb gedacht, dass das Fahrverbot vorüber sei. Sie
habe nicht vorsätzlich rechtswidrig gehandelt.
Während des Gespräches bemerkte ein Polizist, dass die Pupillen der Hagenerin
auffällig klein waren und nur wenig auf Licht reagierten. Einen freiwilligen
Drogenvortest lehnte sie ab. Da der Verdacht bestand, dass sie unter dem
Einfluss von berauschenden Mitteln mit dem Toyota fuhr, ordneten die
Einsatzkräfte eine Blutprobe an. Ihr wurde die Weiterfahrt untersagt. Die
Polizisten fertigten eine Strafanzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und eine
Anzeige aufgrund des Verdachts einer Fahrt unter dem Einfluss von
Betäubungsmitteln. Die Auswertung der Blutprobe dauert an. (arn)
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