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Dresden (ots) -
Im Auftrag der Staatsanwaltschaft Erfurt durchsuchten Zöllnerinnen
und Zöllner am 01.04.2026 insgesamt sechs Objekte in Erfurt, Arnstadt
und Delitzsch. Sie wurden dabei von Kräften der Bundespolizei
unterstützt.
Die Ermittlungen richten sich gegen drei männliche und eine weibliche
Beschuldigte. Das Quartett steht im Verdacht, sich unversteuerte
Substitute in Form von E-Zigaretten sowie Tabakerzeugnisse in Form
von Snus beschafft und diese anschließend unversteuert weiterverkauft
zu haben.
Im Rahmen der Durchsuchungen wurden ca. 45.000 Euro Bargeld, zehn
Liter Substitute, 136 Dosen Snus sowie 479 Vapes sichergestellt. Des
Weiteren fanden die Beamten Diebesgut sowie geringe Mengen
Betäubungsmittel und verbotene Waffen. Außerdem wurden die
Mobiltelefone der Beschuldigten sowie mehrere Rechner und Laptops
beschlagnahmt.
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Erfurt sowie des
Zollfahndungsamtes Dresden dauern an.
Information:
Substitute für Tabakwaren (insbesondere Liquids für E-Zigaretten)
unterliegen in Deutschland seit dem 01. Juli 2022 der Tabaksteuer.
Liquids und Aromen für E-Zigaretten werden, unabhängig davon, ob sie
Nikotin enthalten, als Substitute für Tabakwaren besteuert.
Bei Snus handelt es sich um ein feuchtes Tabakprodukt in Pulverform,
das meist in kleinen Beuteln unter die Oberlippe geschoben wird. In
Deutschland ist der Verkauf von tabakhaltigem Snus jedoch verboten.
Rückfragen bitte an:
Zollfahndungsamt Dresden
Maximilian Hempel
Telefon: 0351/2134-65541
Mobil: 0151/64053754
E-Mail: presse@zfadd.bund.de
www.zoll.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/116256/6248265
OTS: Zollfahndungsamt Dresden
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