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Berlin (ots) - Der Bund Deutscher Kriminalbeamter e.V. (BDK) fordert die
europäischen Institutionen auf, unverzüglich eine rechtssichere
Anschlussregelung zu schaffen, um zentrale Ermittlungsansätze bei der Bekämpfung
sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche zu erhalten.
Kernpunkte aus Sicht des BDK
Aus Sicht des BDK sind für eine wirksame und rechtssichere Fortführung der
Ermittlungen insbesondere folgende Punkte entscheidend: Es muss der
Hash-Abgleich als Mindeststandard gesichert werden, damit bekannte Darstellungen
sexualisierter Gewalt zuverlässig erkannt werden können. Außerdem braucht es
eine klare gesetzliche Grundlage für die Zusammenarbeit mit Internetanbietern,
einen Aufbau einer europäischen Infrastruktur zur Verarbeitung entsprechender
Hinweise sowie eine Stärkung der internationalen Zusammenarbeit, insbesondere
über Europol.
"Wir dürfen nicht zulassen, dass ein funktionierender Ermittlungszugang
ersatzlos wegfällt", erklärt Dirk Peglow, Bundesvorsitzender des BDK. "Europa
braucht jetzt schnell eine Lösung, die effektive Strafverfolgung ermöglicht und
gleichzeitig die Vertraulichkeit der Kommunikation wahrt."
Auslaufen der Interimsverordnung schafft konkrete Lücke
Mit dem Auslaufen der EU-Interimsverordnung zum 3. April 2026 entfällt eine
zentrale Grundlage für die Aufdeckung sexualisierter Gewalt gegen Kinder im
Internet.
Bei der sogenannten Interimsverordnung handelt es sich um eine befristete
europäische Übergangsregelung, die es Internetanbietern bislang erlaubt hat,
freiwillig nach Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder zu suchen und
entsprechende Hinweise an Strafverfolgungsbehörden zu melden - obwohl das
europäische Daten-schutzrecht solche Eingriffe grundsätzlich untersagt.
Wichtig dabei ist: Die Interimsverordnung ist nicht dasselbe wie die
verpflichtende "Chatkontrolle", die deutlich weiterreichend wäre und von Seiten
des BDK klar abgelehnt wird, da sie die Grundrechte auf vertrauliche
Kommunikation erheblich beeinträchtigen würde.
Spürbare Auswirkungen auf die Strafverfolgung
Ein erheblicher Teil der Ermittlungsverfahren im Bereich der Kinderpornografie
beginnt mit Hinweisen, die durch technische Aufdeckungsverfahren von
Internetanbietern generiert werden. Diese betreffen vor allem Inhalte, die in
nicht-öffentlichen Kommunikationsräumen ausgetauscht werden - etwa in
Messengerdiensten, E-Mail-Postfächern oder Cloud-Speichern.
Allein im Jahr 2024 erhielt das Bundeskriminalamt über 200.000 entsprechende
Hinweise, von denen ca. 100.000 strafrechtlich relevant waren. Ohne eine neue
rechtliche Grundlage ist es Internetanbietern künftig nicht mehr gestattet, nach
entsprechenden Inhalten innerhalb privater Kommunikationsdienste von Nutzerinnen
und Nutzern in der EU zu suchen. Künftig werden sich Meldungen im Wesentlichen
auf Nutzermeldungen und öffentlich zugängliche Inhalte beschränken.
"Gerade in diesen nicht-öffentlichen Kommunikationsräumen entstehen die
entscheidenden Hinweise. Wenn Anbieter dort nicht mehr prüfen dürfen, entfällt
ein wesentlicher Teil der bisherigen Ermittlungsansätze. Zudem bedeuten weniger
Hinweise in der Praxis auch weniger erkannte Missbrauchsfälle", so Peglow.
Grundrechte und effektive Ermittlungen zusammen denken
Der BDK betont, dass die Vertraulichkeit digitaler Kommunikation ein hohes Gut
ist. Eine Lösung darf daher nicht in einer pauschalen Überwachung bestehen.
"Die Herausforderung besteht darin, gezielte und bewährte Instrumente zu
erhalten, ohne die private Kommunikation flächendeckend zu kontrollieren. Wir
brauchen ein einheitliches und praktikables System nach dem Vorbild der USA.
Dort sind Anbieter verpflichtet, tatsächliche Verdachtsfälle an eine zentrale
Stelle - das National Center for Missing and Exploited Children - zu melden,
ohne die Kommunikation aller Nutzerinnen und Nutzer zu überwachen. Ein solches
Meldepflichtsystem wäre auch für Europa der richtige Weg: effektiv,
grundrechtskonform und technisch umsetzbar," so Peglow.
Rückfragen bitte an:
Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK)
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OTS: Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK)
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