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Regensburg (ots) - Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit Furth im Wald
des Hauptzollamts Regensburg haben ergeben, dass in einer Zeitarbeitsfirma im
Landkreis Cham über einen längeren Zeitraum hinweg Teile der Löhne von
Beschäftigten rechtswidrig ausgezahlt wurden. Der Firmeninhaber sowie eine
leitende Angestellte deklarierten Lohnbestandteile als sogenannte
Fahrtkostenzuschüsse, ohne hierfür Sozialversicherungsbeiträge abzuführen.
Der 68-jährige Firmeninhaber und die 48-jährige Angestellte mussten sich deshalb
vor dem Amtsgericht Regensburg verantworten. Nach Überzeugung des Gerichts
wurden in der Zeitarbeitsfirma im Zeitraum von November 2018 bis August 2019 in
insgesamt 33 Fällen Löhne in Höhe von über 200.000 Euro nicht ordnungsgemäß
gemeldet. Dadurch wurden Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von mehr als 86.000
Euro vorenthalten.
Das Gericht verurteilte den Firmeninhaber zu einer Freiheitsstrafe von einem
Jahr und acht Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die
Angestellte, die für die Lohnabrechnungen verantwortlich war, erhielt eine
Geldstrafe in Höhe von 12.250 Euro. Zudem müssen beide die vorenthaltenen
Sozialversicherungsbeiträge sowie die Verfahrenskosten tragen.
"Fahrtkostenzuschüsse dienen grundsätzlich dazu, die Kosten für den Arbeitsweg
auszugleichen. In diesem Fall wurde aber ein Teil des normalen Lohns als solcher
Zuschuss ausgegeben.", erklärt Nadine Striegel, Pressesprecherin des
Hauptzollamts Regensburg. "Dadurch wurden Sozialversicherungsbeiträge bewusst
nicht gezahlt. Das kann für die Beschäftigten später Nachteile haben, zum
Beispiel bei der Rente oder beim Arbeitslosengeld."
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Regensburg
Nadine Striegel
Telefon: 0941 2086-1503
E-Mail: presse.hza-regensburg@zoll.bund.de
www.zoll.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/121258/6248430
OTS: Hauptzollamt Regensburg
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