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Bad Homburg / Bad Vilbel / Frankfurt am Main / Ldkr. Darmstadt-Dieburg / Ldkr.
Groß-Gerau / Mainz / Mühlheim am Main / Oberursel / Offenbach (ots) -
Ermittlerinnen und Ermittler des Zollfahndungsamts Frankfurt am Main
durchsuchten am vergangenen Freitag, 27.03.2026, insgesamt 14 Wohn- und
Geschäftsräume im Rhein-Main-Gebiet. Im Zuge der Einsatzmaßnahmen stellten die
Zollfahnderinnen und Zollfahnder umfangreiche Geschäftsunterlagen sowie
elektronische Speichermedien sicher und vollstreckten zwei Vermögensarreste in
Höhe von rund 987.000, - Euro und rund 148.000, - Euro gegen zwei Firmen.
Die unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main geführten
Ermittlungen richten sich gegen die verantwortlich Handelnden dreier Firmen.
Nach bisherigem Stand der Ermittlungen besteht der Verdacht, dass zwei der
Firmen diverse Maschinenteile und chemische Stoffe gewerbsmäßig entgegen eines
bestehenden Verbots nach Russland ausgeführt haben. Hierzu nutzten sie
mutmaßlich ein Transportunternehmen sowie weitere ausländische
Logistikdienstleister, um sanktionierte Waren aus dem Rhein-Main-Gebiet mittels
sogenannter Umgehungsausfuhren über Anrainerstaaten unerlaubt in die Russische
Föderation zu verkaufen bzw. auszuführen.
Die drei Firmen rückten in den Fokus der Staatsanwaltschaft und des
Zollfahndungsamts Frankfurt am Main, nachdem im Rahmen einer
Außenwirtschaftsprüfung durch den Zoll bei einer Firma Ausfuhren an russische
Kunden festgestellt wurden.
Die Einsatzmaßnahmen wurden durch Spezialkräfte des Zolls - hier durch die
Zentrale Unterstützungsgruppe Zoll (ZUZ) - sowie durch die Observationseinheit
(OEZ) des Zollfahndungsamts Frankfurt am Main ermittlungstaktisch und zwecks
Beweissicherung unterstützt.
Die weiteren Ermittlungen dauern an.
Zusatzinformationen:
Gemäß der EU Verordnung VO (EU) Nr. 833/2014 ist es verboten, Güter unmittelbar
oder mittelbar an natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder
Einrichtungen in Russland oder zur Verwendung in Russland zu verkaufen, zu
liefern, zu verbringen oder auszuführen.
Die Vollstreckung eines Vermögensarrests hat zum Ziel, Beschuldigten den Zugriff
auf mutmaßlich durch inkriminierte Handlungen erwirtschaftete Vermögenswerte zu
entziehen und diese Vermögenswerte zu sichern.
Rückfragen bitte an:
Zollfahndungsamt Frankfurt am Main
Carina Orth - Pressesprecherin
Telefon: 069 50775-133
E-Mail: presse@zfaf.bund.de
www.zoll.de
Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main
StA Dominik Mies - Pressesprecher
Telefon: 069/1367-8450
Email: Pressestelle@StA-Frankfurt.Justiz.Hessen.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/116258/6248551
OTS: Zollfahndungsamt Frankfurt am Main
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