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Freiburg (ots) - Feststellungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des
Hauptzollamts Lörrach
Während einer gemeinsamen Prüfmaßnahmen mit Beamtinnen und Beamten des
Finanzamts Freiburg-Stadt am 25. März im Stadtgebiet Freiburg, stellten
Zöllnerinnen und Zöllner in einem Nagelstudio zwei dort arbeitende Personen
fest, welche weder über eine Arbeitserlaubnis noch über einen für Deutschland
gültigen Aufenthaltstitel verfügten. Gegen beide wurde deshalb ein
Strafverfahren eingeleitet, ebenso gegen die Geschäftsführerin des Studios wegen
Beihilfe. Während der Aufnahme der Daten der beschuldigten Personen und der
Sicherstellung von Beweismitteln versuchte eine weitere im Geschäft angestellte
Person die Zollbediensteten zu behindern und wurde dabei auch verbal
übergriffig. Der Vorfall wurde schließlich zur Anzeige gebracht. Die
Prüfmaßnahme der Zöllnerinnen und Zöllner konzentrierte sich auf die Zahlung des
Mindestlohns, die sozialversicherungsrechtlichen Meldepflichten der
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber und, im Falle von ausländischen Beschäftigen,
auf das Vorliegen von Arbeitsgenehmigungen. Überprüft wurden an diesem Tag noch
vier weitere dem Kosmetikgewerbe zuzurechnende Unternehmen, welche
beanstandungslos blieben.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Lörrach
Pressesprecherin
Antje Bendel
Telefon: 07621 941-1200
E-Mail: presse.hza-loerrach@zoll.bund.de
www.zoll.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/121255/6250955
OTS: Hauptzollamt Lörrach
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