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Dortmund (ots) - Lfd. Nr.: 0306
Am frühen Sonntagmorgen (12. April 2026) verunfallte ein Autofahrer im
Dortmunder Stadtteil Lütgendortmund. Schnell stellte sich heraus: Der Mann hatte
sich betrunken hinter das Steuer gesetzt.
Gegen 4:30 Uhr wurden die Anwohner der Steinhammerstraße von einem lauten Knall
geweckt. Auf der Straße bemerkten sie drei beschädigte Autos und wählten den
Notruf.
Nach ersten Erkenntnissen fuhr ein 32-jähriger Dortmunder mit seinem Toyota auf
der Steinhammerstraße in Richtung Südwesten. Auf Höhe der Hausnummer 101 kam er
nach rechts von der Straße ab, fuhr über den Bordstein und rammte einen
parkenden Opel. Durch die Wucht des Aufpralls wurde dessen Heck etwa einen Meter
nach rechts gedrückt.
Anschließend fuhr der 32-Jährige etwa 30 Meter weiter, wo er einen geparkten VW
touchierte. Nach weiteren 70 Metern kam sein erheblich beschädigter Toyota
schließlich zum Stehen.
Als die Beamten vor Ort eintrafen, nahmen sie deutlichen Alkoholgeruch bei dem
Dortmunder wahr. Ein freiwilliger Atemalkoholtest bestätigte den Verdacht: Der
32-Jährige war betrunken. Er erlitt bei dem Unfall leichte Verletzungen, die vor
Ort durch eine Rettungswagenbesatzung versorgt wurden. Im Kofferraum seines
Autos befand sich ein Hund, der unverletzt blieb.
Der nicht mehr fahrbereite Toyota wurde abgeschleppt. Bei dem geparkten Opel
wurde unter anderem das linke Hinterrad abgerissen. Insgesamt schätzten die
Beamten den entstandenen Schaden an allen drei Fahrzeugen auf insgesamt 14.000
Euro.
Nachdem der Hund des 32-Jährigen an eine Familienangehörige übergeben wurde,
ging es für den Mann zur Blutprobenentnahme durch einen Arzt zur Polizeiwache.
Die Beamten fertigten eine Strafanzeige wegen Gefährdung des Straßenverkehrs und
untersagten dem Dortmunder das Führen von Kraftfahrzeugen. Erste Ermittlungen
ergaben: Der 32-Jährige hielt sich zuvor in einer Kneipe auf, wo er Alkohol
konsumierte.
Fahren unter Alkoholeinfluss ist eine häufige Unfallursache. Nicht ohne Grund
hat der Gesetzgeber mehrere Grenzwerte definiert, dessen Missachtung ernsthafte
Konsequenzen nach sich zieht:
Für Personen unter 21 Jahren sowie Fahrerinnen und Fahrern in der Probezeit gilt
eine absolute 0,0-Promille-Grenze. Beim ersten Verstoß droht ein Bußgeld von 250
Euro sowie ein Punkt in Flensburg. Außerdem kann die Probezeit verlängert werden
sowie die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet werden.
Wer mit über 0,5 Promille ein Kraftfahrzeug führt, begeht eine
Ordnungswidrigkeit. Beim erstmaligen Verstoß droht ein Bußgeld von 500 Euro,
zwei Punkte in Flensburg sowie ein Monat Fahrverbot.
Bereits ab 0,3 Promille kann jedoch die sogenannte relative Fahruntüchtigkeit
vorliegen - Nämlich, wenn der Fahrer Ausfallerscheinungen (z.B. Schlagenlinien
fahren) zeigt. Kommt es infolge des Alkoholkonsums zum Unfall, liegt bereits ab
dieser Grenze eine Straftat vor.
Ab 1,1 Promille spricht man von einer absoluten Fahruntüchtigkeit. Wer so
erheblich alkoholisiert ein Kraftfahrzeug führt, macht sich in jedem Fall
strafbar!
Neben dem Strafverfahren drohen weitere ernste Konsequenzen. Durch die Polizei
wird ein Bericht an die zuständige Straßenverkehrsbehörde gefertigt. Diese
entscheidet, ob die Person geeignet ist, weiterhin am Straßenverkehr
teilzunehmen. Dies wird im Rahmen einer medizinisch-psychologische Untersuchung
(MPU) geprüft, welche mit hohen Kosten verbunden ist. Außerdem ersetzt die
Kfz-Haftpflichtversicherung den Schaden des Unfallgegners zwar - fordert die
Kosten in der Regel aber vom Verursacher zurück.
Journalisten wenden sich mit Rückfragen bitte an:
Polizei Dortmund
Tobias Nico Boccarius
Telefon: 0231/132-1024
E-Mail: poea.dortmund@polizei.nrw.de
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OTS: Polizei Dortmund
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