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Dortmund (ots) - Mit Beginn der Sommerferien erinnert der Zoll die Reisenden,
sich bereits vor Urlaubsantritt über die Zollbestimmungen zu informieren. Wer
Souvenirs, Einkäufe, Genussmittel wie Alkohol oder Tabakwaren aus dem Ausland
mitbringt, sollte wissen, was erlaubt ist und wo Einschränkungen gelten.
Auf der Internetseite des Zolls (www.zoll.de/reisen) sowie in der
Online-Broschüre "Reisezeit - Ihr Weg durch den Zoll" erhalten Reisende alle
wichtigen Informationen, welche Waren bedenkenlos aus dem Ausland mitgebracht
werden können, welche Reisefreimengen gelten und welche Dinge Urlauberinnen und
Urlauber vermeiden sollten.
Reisen aus Nicht-EU-Ländern
Besondere Aufmerksamkeit sollten man bei der Einreise aus Nicht-EU-Ländern wie
Großbritannien, Ägypten und Türkei walten lassen. Mitgebrachte Waren dürfen zu
privaten Zwecken nur innerhalb bestimmter Mengen- und Wertgrenzen pro Person
abgabenfrei nach Deutschland eingeführt werden. Beispiele für die Regeln:
Alkohol und alkoholische Getränke (nur für Personen ab 17 Jahren)  1
Liter Alkohol und alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22
Vol.-% oder unvergällter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 Vol.-% oder
mehr oder  2 Liter Alkohol und alkoholische Getränke mit einem
Alkoholgehalt von höchstens 22 Vol.-% oder  eine anteilige
Zusammenstellung dieser Waren,  4 Liter nicht schäumende Weine und
 16 Liter Bier
Tabakwaren (nur für Personen ab 17 Jahren)  200 Zigaretten oder 
100 Zigarillos oder  50 Zigarren oder  250 Gramm Rauchtabak
(Feinschnitt, Pfeifentabak, Wasserpfeifentabak und erhitzter Tabak)
Arzneimittel sowie Tierarzneimittel
Diese dürfen nur in der dem persönlichen Bedarf entsprechenden Menge mitgeführt
werden. Bestimmte Nahrungsergänzungsmittel oder Vitaminpräparate können in
Deutschland als Arzneimittel gelten, zum Beispiel wenn sie als Mittel zur
Behandlung von Krankheiten dargestellt werden. Für Arzneimittel, die
Betäubungsmittel enthalten, gelten besondere Vorschriften. Die Website des
Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (www.bfarm.de) bietet
zusätzlich wichtige Informationen.
Wichtig: Waren, für die eine besondere Mengengrenze (z.B. Tabakwaren oder
Alkohol) gilt, werden beim Warenwert nicht mit eingerechnet.
Lebensmittel
Tierseuchen sind eine große Gefahr! Für Lebensmittel tierischer Herkunft
bestehen daher weitere Einschränkungen. Zu diesen Waren gehören zum Beispiel
Fleisch und Fleischerzeugnisse, Wild, Milch und Milcherzeugnisse wie Käse sowie
Eier.
Artenschutz
Zum Schutz der bedrohten Tier- und Pflanzenwelt rät der Zoll, auf Reisesouvenirs
aus Tieren oder Pflanzen zu verzichten. Durch den Kauf derartiger Waren tragen
Touristinnen und Touristen - oft unwissend - dazu bei, dass der Bestand vieler
Arten weltweit gefährdet ist. Der Handel mit geschützten Tieren und Pflanzen,
Teilen davon oder Waren daraus ist streng reglementiert und Verstöße werden
konsequent verfolgt. In diesem Fall werden die Waren eingezogen und es drohen
hohe Bußgelder oder Strafen. Um auch hier richtig informiert zu sein, bietet die
Website www.artenschutz-online.de wichtige Informationen zu geschützten Tieren
und Pflanzen, die man keinesfalls mitbringen sollte.
Reisen innerhalb der EU
Reisen innerhalb der EU unterliegen grundsätzlich keinen Beschränkungen. Eine
Ausnahme besteht allerdings für Kraftstoffe und für sogenannte Genussmittel wie
etwa alkoholische Getränke, Tabakwaren. Hierfür werden EU-weit nationale
Verbrauchsteuern erhoben. Daher gelten auch bei Reisen innerhalb der EU
bestimmte Vorschriften, die der Zoll kontrolliert.
Freimengen
Für die aus anderen Ländern mitgebrachten Waren gelten Freimengen bzw.
Richtmengen nur, wenn sie von den Reisenden persönlich mitgeführt, d.h. im
selben Transportmittel wie dem Flugzeug oder dem Pkw befördert werden. Für alle
als Frachtsendung, per Post oder von einem Kurierdienst beförderte Waren gelten
andere Regelungen.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Dortmund
Nicolai Prowe
Telefon: 0231-9571-1030
E-Mail: presse.hza-dortmund@zoll.bund.de
www.zoll.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/121242/6316337
OTS: Hauptzollamt Dortmund
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