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Duisburg (ots) - In der Nacht von Dienstag auf Mittwoch (15. April, 1:58 Uhr)
zog ein VW Polo mit niederländischer Zulassung, der auf der Wanheimer Straße
unterwegs war, das Interesse einer Zivilstreife auf sich. Die Beamten
beobachteten, dass das mit drei Personen besetzte Auto auffällige
Fahrstreifenwechsel vollzog.
Die Einsatzkräfte gaben sich daraufhin als Polizisten zu erkennen und stoppten
den VW im Bereich eines Tankstellengeländes auf der Wanheimer Straße. Im
Fahrzeug befanden sich zwei weitere Personen (24, 38).
Als sie dem niederländischen Fahrzeugführer (50) den Grund der Kontrolle nannten
und ihn auch auf seine Fahrweise ansprachen, reagierte er sichtlich nervös. Als
die Polizisten ihn aufforderten, ihnen seinen Führerschein und Personalausweis
zu zeigen, stieg er aus dem Fahrzeug aus. Unter dem Vorwand, dass er seine
Papiere suchen müsse, öffnete der 50-Jährige die hintere Seitentüre. Die
Polizisten bemerkten hierbei, dass der Mann versuchte einen Gegenstand, den er
zuvor noch in seiner Hosentasche hatte, im Fahrzeuginnern zu verstecken.
Weil es sich hierbei um eine mutmaßlich nicht geringe Menge an Betäubungsmitteln
handelte, seine Identität nicht zweifelsfrei feststand und er keinen festen
Wohnsitz nachweisen konnte, nahmen die Beamten ihn vorläufig fest und brachten
ihn zur Wache. Da der Niederländer zudem noch den Eindruck erweckte, dass er
unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln und Alkohol steht, wurde auf Anordnung
der Staatsanwaltschaft Duisburg die Entnahme einer Blutprobe angeordnet.
Die Polizisten stellten sein Mobiltelefon sowie die aufgefundenen
Betäubungsmittel sicher. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Duisburg wurde der
50-Jährige am 16. April einem Haftrichter des Amtsgerichts Duisburg vorgeführt.
Der Haftbefehl wurde antragsgemäß erlassen und in Vollzug gesetzt.
Der Tatverdächtige muss sich wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das
Betäubungsmittelgesetz und Trunkenheit im Straßenverkehr vor Gericht
verantworten.
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