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Duisburg, Essen, Mülheim a. d. Ruhr (ots) - Gleich an drei Tagen, dem
23.04.2026, 25.04.2026 und 01.05.2026, führten die Einsatzkräfte der
Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Duisburg Prüfungen von
Arbeitgebern verschiedener Wirtschaftsbereiche (z.B. der Gastronomie und Kioske)
in mehreren Städten des Bezirks durch. Der Bezirk des Hauptzollamts Duisburg
umfasst die Kreise Kleve und Wesel sowie die Städte Duisburg, Essen, Mülheim an
der Ruhr und Oberhausen.
Die Prüfungen erfolgten durch Befragungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
zu ihrem Beschäftigungsverhältnis. Hierbei mussten unter anderem Angaben zu der
Tätigkeit, zum Beschäftigungsbeginn und zur Entlohnung gemacht werden. Insgesamt
wurden über 90 Personen befragt. Aufgrund der Befragungen wurden zwölf
Strafverfahren und sechs Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet sowie in drei
Fällen Verwarngelder erhoben. In mehreren Fällen bestehe der Verdacht, dass
durch Mindestlohnunterschreitungen Beiträge zur Sozialversicherung nicht in der
richtigen Höhe gezahlt und so Arbeitsentgelte vorenthalten beziehungsweise
veruntreut wurden. Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der allgemeine Mindestlohn
13,90 Euro je Zeitstunde. Hierauf hat jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer
Anspruch. Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber, die diesen Anspruch
unterschreiten, sind unwirksam und werden bei Aufdeckung geahndet. Bei der
Überprüfung von vier Arbeitnehmern konnte ein illegaler Aufenthalt im
Bundesgebiet festgestellt werden.
Des Weiteren wurden unversteuerte Tabakerzeugnisse, die der Tabaksteuer
unterliegen, und rund 25 Kilogramm unversteuerter Kaffee, der der Kaffeesteuer
unterliegt, sichergestellt.
Die Auswertung der durch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gemachten
Angaben wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Gegebenenfalls schließen sich
weitere Prüfungen, wie z.B. die Einsichtnahme in die Geschäftsunterlagen, an.
Zusatzinformation:
Der Zoll trägt durch seine umfangreichen Prüf- und Ermittlungsverfahren
entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei und
ermöglicht damit faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen.
Die Prüfungen erfolgen risikoorientiert. Dabei führen die Beschäftigten des
Zolls sowohl stichprobenweise Prüfungen als auch vollständige Prüfungen aller
Beschäftigten eines Arbeitgebers durch. Die Einsatzkräfte der FKS überprüfen die
Meldungen zur Sozialversicherung, möglichen Sozialleistungsmissbrauch, illegale
Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern sowie die Einhaltung der
Mindestlöhne.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Duisburg
Pressestelle
Telefon: 0203 / 6048 - 1661, - 1531
E-Mail: presse.hza-duisburg@zoll.bund.de
www.zoll.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/121243/6270878
OTS: Hauptzollamt Duisburg
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