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POL-ME: Hund in Auto zurückgelassen: Verfahren gegen Halter eingeleitet - 2606107 (FOTO) |
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| 24.06.2026 12:55 Uhr |
Polizei Mettmann |
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Erkrath (ots) - In Erkrath hat die Polizei ein Verfahren wegen einer Straftat
nach dem Tierschutzgesetz gegen einen 63 Jahre alten Deutschen eingeleitet: Der
Mann hatte am Dienstag (23. Juni 2026) bei Außentemperaturen von über 30 Grad
seinen Hund über einen längeren Zeitraum in seinem verschlossenen Auto gelassen.
Folgendes war geschehen:
Gegen 17:45 Uhr stellte ein Passant an der Straße "Steinhof" einen in einem
verschlossenen Auto zurückgelassenen Hund fest. Aufgrund der hohen
Außentemperaturen von über 30 Grad und der damit verbundenen Sorge um den Hund
alarmierte der Mann die Polizei, die schnell vor Ort war. Hierbei stellte sie
fest, dass der mittelgroße Hund stark hechelte und augenscheinlich erheblich
erschöpft war.
Noch bevor die Einsatzkräfte den Hund gewaltsam aus dem Auto befreien konnten,
erschien in diesem Moment der Fahrzeug- und Hundehalter auf dem Parkplatz. Der
Mann gab an, seit etwa 17 Uhr in einem benachbarten Fitnessstudio trainiert,
hierbei jedoch in kurzen Abständen nach dem Hund geschaut zu haben.
Die Aussagen deckten sich jedoch nicht mit den Beobachtungen durch den Zeugen.
Daraufhin leitete die Polizei ein Verfahren wegen des Anfangsverdachts eines
Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz gegen den Mann ein.
Die Polizei nimmt diesen Vorfall zum Anlass für einen wichtigen Appell:
Bei sommerlichen Temperaturen kann sich ein Auto innerhalb kürzester Zeit extrem
erhitzen - der Innenraum kann dabei zu einem regelrechten "Backofen" werden. Für
im Fahrzeug zurückgelassene Kinder oder Tiere kann dies lebensgefährlich werden.
Die Polizei stellt klar: Lassen Sie niemanden im Auto zurück - auch nicht "nur
mal eben" kurz beim Einkaufen oder für andere Erledigungen.
Was sollten Sie tun, wenn Sie ein Kind oder einen Hund in einem überhitzten Auto
feststellen und von dem Fahrzeughalter beziehungsweise der Fahrzeughalterin
nichts zu sehen ist?
In diesem Fall sollten Sie vor Ort schauen, ob ein Berechtigter aufzufinden ist.
Ist das nicht der Fall, scheuen Sie sich nicht davor, die Polizei zu rufen. Die
Einsatzkräfte wissen, was zu tun ist. Wenn Ihrer Ansicht nach eine akute Gefahr
für Leib und Leben besteht, dürfen Sie zur Rettung auch die Scheibe des
Fahrzeugs einschlagen.
Fragen bitte an:
Kreispolizeibehörde Mettmann
Polizeipressestelle
Adalbert-Bach-Platz 1
40822 Mettmann
Telefon: 02104 982-1010
Telefax: 02104 982-1028
E-Mail: pressestelle.mettmann@polizei.nrw.de
Homepage: https://mettmann.polizei.nrw/
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OTS: Polizei Mettmann
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Quelle: ots / newsaktuell - Pressemitteilung - Polizei Mettmann
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