Seite zu Favoriten hinzufügen / Link zu ihrer Webseite einrichten 

Flensburg

Top-News



Flensburg, Stadt
Fläche: 56,46 km²
Einwohner: 84.480
PLZ: 24937

BPOLD-BBS: Allgemeinverfügung der Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt für den Kieler Hauptbahnhof - Waffen und gefährliche Gegenstände zur Kieler Woche verboten

15.06.2026 17:13 Uhr Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt

Flensburg, Kiel, Lübeck, Heide, Hamburg, Itzehoe (ots) - Vom 19. bis 28. Juni 2026 feiert Kiel das größte Segelsportereignis der Welt und das größte Sommerfest Nordeuropas, die Kieler Woche. Im Jahr 2025 kamen 3,3 Millionen Menschen auf die Festmeilen an der Kieler Förde, um friedlich miteinander zu feiern. Dabei reisen jedes Jahr viele Menschen mit öffentlichen Verkehrsmitteln und ganz besonders mit der Bahn in die Landeshauptstadt. Insbesondere an den Wochenenden ist mit einer starken Auslastung der Züge und des Kieler Hauptbahnhofs zu rechnen. Die hohe Auslastung des Personenverkehrs im Zusammenhang mit dem polizeilichen Lagebild für Veranstaltungen dieser Größenordnung und speziell der Kieler Woche erfordert Maßnahmen für die Sicherheit der Reisenden. Erstmals im Jahr 2023 hat die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt mit einer Allgemeinverfügung zum Mitführverbot von gefährlichen Gegenständen erlassen und insgesamt 32 solcher gefährlichen Gegenstände sichergestellt. Im Jahr 2024 waren es 20 gefährliche Gegenstände, bzw. Waffen. Im Jahr 2025 wurden 23 solcher Gegenstände aus dem Verkehr gezogen. Die Ergebnisse machen deutlich, dass im Rahmen der Kieler Woche im Kieler Hauptbahnhof mehrfach solche Gegenstände mitgeführt wurden und dass die Kontrollmaßnahmen mit anschließender Androhung eines Zwangsgeldes größenteils eine präventive Wirkung erzielen. Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt hat auch für die Kieler Woche 2026 eine Allgemeinverfügung zum Mitführverbot von gefährlichen Gegenständen erlassen. Das Mitführverbot gilt für alle Personen, die sich im genannten Geltungsbereich im genannten Gültigkeitszeitraum der Allgemeinverfügung aufhalten bzw. diesen betreten und nicht von den Ausnahmeregelungen für bestimmte Berufsgruppen und Tätigkeiten betroffen sind. Der Geltungsbereich erstreckt sich in den Gültigkeitszeiträumen über den gesamten Kieler Hauptbahnhof einschließlich der hinauslaufenden Bahnsteige, Treppenanlagen, die Ausgänge Sophienblatt und Kaistraße, Überdachung Raiffeisenstraße ohne das Erlebniszentrum CAP, sowie die Straßenüberführung über das Sophienblatt zum Sophienhof. Die Gültigkeitszeiträume sind: - 19. Juni 2026, 16:00 Uhr bis 20. Juni 2026, 06:00 Uhr zum s.g. "Soundcheck" - 20. Juni 2026, 16:00 Uhr bis 21. Juni 2025, 06:00 Uhr - 26. Juni 2026, 16:00 Uhr bis 27. Juni 2026, 06:00 Uhr - 27. Juni 2026, 16:00 Uhr bis 28. Juni 2026, 06:00 Uhr Neben Messern aller Art, wie beispielsweise auch Taschen- oder Obstmesser, sind zudem Gegenstände wie Pfeffersprays und Teleskopschlagstöcke verboten, die als gefährliche Gegenstände eingesetzt werden können. Unabhängig von einem möglichen Straf-/ Ordnungswidrigkeitsverfahren nach dem Waffengesetz sind auch kostenpflichtige gefahrenabwehrende Maßnahmen gegen Personen möglich. Insbesondere kommen hier Platzverweise und Sicherstellungen in Betracht. Die Regelungen der Landesverordnung Schleswig-Holstein über das Verbot von Waffen und Messern in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs vom 23. Dezember 2024 sowie die Regelungen des Waffengesetzes bleiben von dieser Allgemeinverfügung unberührt. Entsprechende Straftat- und Ordnungswidrigkeitstatbestände werden gesondert verfolgt. Weitere Bestimmungen bzw. Ausnahmen vom Verbot, können der als PDF -Dokument angefügten Allgemeinverfügung dieser Pressemitteilung entnommen und zudem auch auf der Homepage der Bundespolizei (www.bundespolizei.de) eingesehen werden. Darüber hinaus werden Plakate im Bahnhof und auf den betroffenen Bahnstrecken ausgehängt, um auf das Mitführverbot hinzuweisen.

Ergänzend informiert die Bundespolizei:

- Das Führen von Waffen in der Öffentlichkeit unterliegt waffenrechtlichen Bestimmungen und ist gegebenenfalls verboten bzw. bedarf einer behördlichen Erlaubnis (z.B. Verbot des Führens von Einhandmessern, Kleiner Waffenschein für Schreckschuss-, Reiz-, und Signalwaffen). - Waffen, auch die zur Selbstverteidigung gedacht sind, bieten trügerische Sicherheit. Sie können die eigene Risikobereitschaft erhöhen, zur Gewalteskalation beitragen und zu einer Schadensvergrößerung führen. - Waffenträger vernachlässigen in der Regel deeskalierende Techniken und Kommunikationsstrategien, die zu einer Beruhigung der Situation beitragen können. - Waffen erschweren Helfern und der Polizei zu erkennen, wer Täter und wer Opfer ist. - Die Waffe kann im ungünstigsten Fall abgenommen und gegen den Träger selbst eingesetzt werden. - Der Einsatz von Waffen führt schnell zu lebensbedrohlichen Verletzungen und kann erhebliche strafrechtliche und finanzielle Folgen haben.

Eine Alternative bietet z.B. ein sogenannter Schrillalarm oder Taschenalarm, insbesondere dann, wenn sich weitere Personen im Umfeld aufhalten. Denn mit dem Auslösen des Alarms erklingt ein lauter schriller Ton, der Umstehende auf das Geschehen aufmerksam macht. Ziel ist, dass der Täter angesichts möglicher Zeugen von der Tat ablässt. Nützliche Tipps zu verschiedenen Themen finden sich auch im Internet (https://www.polizei - beratung.de/themen-und-tipps/).

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt Raaberg 6 24576 Bad Bramstedt Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit Wulf Winterhoff Telefon: 04192 502 1010 E-Mail: presse.badbramstedt@polizei.bund.de www.bundespolizei.de Twitter: @bpol_kueste

Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt gewährleistet als Bundesbehörde die Wahrnehmung ihrer übertragenen Aufgaben in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern sowie auf Nord- und Ostsee. Etwa 2.700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, darunter Polizei- und Verwaltungsbeamte sowie Angestellte, sorgen auf Grundlage des Bundespolizeigesetzes und weiterer Rechtsvorschriften im Rahmen der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung für Sicherheit an den Grenzen, auf Bahnanlagen und auf See.

Die nachgeordneten Bundespolizeiinspektionen in Flensburg, Kiel, Rostock, Stralsund und Pasewalk sowie die Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung Rostock und die Kräfte der Mobilen Kontroll- und Überwachungseinheit sind 24/7 im Einsatz. Mit den Bundespolizeiinspektionen See in Neustadt in Holstein, Warnemünde und Cuxhaven sowie der maritimen Kriminalitätsbekämpfung im Direktionsbereich See und einem eigenen Maritimen Schulungs- und Trainingszentrum, verfügt die Bundepolizeidirektion Bad Bramstedt bundesweit einzigartig über eine maritime Einsatzkomponente.

Die Bundespolizei See schützt und überwacht Tag und Nacht die Seegrenze (EU-Außengrenze), maritime kritische Infrastruktur, den Seeverkehr auf Nord- und Ostsee mit modernen und leistungsfähigen Einsatzschiffen und -booten.

Weitere Informationen zur Bundespolizei und zur Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt erhalten Sie unter www.bundespolizei.de.

Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/70256/6294770 OTS: Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt


Quelle: ots / newsaktuell - Pressemitteilung - Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt
Für den Inhalt übernehmen wir keine Verantwortung