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BPOLD-BBS: Allgemeinverfügung der Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt für den Kieler Hauptbahnhof - Waffen und gefährliche Gegenstände zur Kieler Woche verboten |
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Flensburg, Kiel, Lübeck, Heide, Hamburg, Itzehoe (ots) - Vom 19. bis 28. Juni
2026 feiert Kiel das größte Segelsportereignis der Welt und das größte
Sommerfest Nordeuropas, die Kieler Woche. Im Jahr 2025 kamen 3,3 Millionen
Menschen auf die Festmeilen an der Kieler Förde, um friedlich miteinander zu
feiern. Dabei reisen jedes Jahr viele Menschen mit öffentlichen Verkehrsmitteln
und ganz besonders mit der Bahn in die Landeshauptstadt. Insbesondere an den
Wochenenden ist mit einer starken Auslastung der Züge und des Kieler
Hauptbahnhofs zu rechnen. Die hohe Auslastung des Personenverkehrs im
Zusammenhang mit dem polizeilichen Lagebild für Veranstaltungen dieser
Größenordnung und speziell der Kieler Woche erfordert Maßnahmen für die
Sicherheit der Reisenden. Erstmals im Jahr 2023 hat die Bundespolizeidirektion
Bad Bramstedt mit einer Allgemeinverfügung zum Mitführverbot von gefährlichen
Gegenständen erlassen und insgesamt 32 solcher gefährlichen Gegenstände
sichergestellt. Im Jahr 2024 waren es 20 gefährliche Gegenstände, bzw. Waffen.
Im Jahr 2025 wurden 23 solcher Gegenstände aus dem Verkehr gezogen. Die
Ergebnisse machen deutlich, dass im Rahmen der Kieler Woche im Kieler
Hauptbahnhof mehrfach solche Gegenstände mitgeführt wurden und dass die
Kontrollmaßnahmen mit anschließender Androhung eines Zwangsgeldes größenteils
eine präventive Wirkung erzielen. Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt hat
auch für die Kieler Woche 2026 eine Allgemeinverfügung zum Mitführverbot von
gefährlichen Gegenständen erlassen. Das Mitführverbot gilt für alle Personen,
die sich im genannten Geltungsbereich im genannten Gültigkeitszeitraum der
Allgemeinverfügung aufhalten bzw. diesen betreten und nicht von den
Ausnahmeregelungen für bestimmte Berufsgruppen und Tätigkeiten betroffen sind.
Der Geltungsbereich erstreckt sich in den Gültigkeitszeiträumen über den
gesamten Kieler Hauptbahnhof einschließlich der hinauslaufenden Bahnsteige,
Treppenanlagen, die Ausgänge Sophienblatt und Kaistraße, Überdachung
Raiffeisenstraße ohne das Erlebniszentrum CAP, sowie die Straßenüberführung über
das Sophienblatt zum Sophienhof. Die Gültigkeitszeiträume sind: - 19. Juni 2026,
16:00 Uhr bis 20. Juni 2026, 06:00 Uhr zum s.g. "Soundcheck" - 20. Juni 2026,
16:00 Uhr bis 21. Juni 2025, 06:00 Uhr - 26. Juni 2026, 16:00 Uhr bis 27. Juni
2026, 06:00 Uhr - 27. Juni 2026, 16:00 Uhr bis 28. Juni 2026, 06:00 Uhr Neben
Messern aller Art, wie beispielsweise auch Taschen- oder Obstmesser, sind zudem
Gegenstände wie Pfeffersprays und Teleskopschlagstöcke verboten, die als
gefährliche Gegenstände eingesetzt werden können. Unabhängig von einem möglichen
Straf-/ Ordnungswidrigkeitsverfahren nach dem Waffengesetz sind auch
kostenpflichtige gefahrenabwehrende Maßnahmen gegen Personen möglich.
Insbesondere kommen hier Platzverweise und Sicherstellungen in Betracht. Die
Regelungen der Landesverordnung Schleswig-Holstein über das Verbot von Waffen
und Messern in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs vom 23.
Dezember 2024 sowie die Regelungen des Waffengesetzes bleiben von dieser
Allgemeinverfügung unberührt. Entsprechende Straftat- und
Ordnungswidrigkeitstatbestände werden gesondert verfolgt. Weitere Bestimmungen
bzw. Ausnahmen vom Verbot, können der als PDF -Dokument angefügten
Allgemeinverfügung dieser Pressemitteilung entnommen und zudem auch auf der
Homepage der Bundespolizei (www.bundespolizei.de) eingesehen werden. Darüber
hinaus werden Plakate im Bahnhof und auf den betroffenen Bahnstrecken
ausgehängt, um auf das Mitführverbot hinzuweisen. |
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| Quelle: ots / newsaktuell - Pressemitteilung - Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt Für den Inhalt übernehmen wir keine Verantwortung |
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