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POL-OH: Untersagung der Weiterfahrt eines Sattelzuges wegen diverser Mängel (FOTO) |
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| 24.07.2026 14:55 Uhr |
Polizeipräsidium Osthessen |
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Fulda (ots) - Fulda. Am Mittwoch (22.07.), gegen 10.30 Uhr, stellte eine Streife
der spezialisierten Schwerverkehrsüberwachung der Polizeiautobahnstation Bad
Hersfeld auf dem Parkplatz Rotkopf an der A 7 in Fahrtrichtung Kassel einen
Sattelzug aus Serbien fest, bei welchem die Ladungssicherung ungenügend erschien
und ein lautes Zischen aus dem Motorraum der Zugmaschine wahrnehmbar war.
Der Sattelzug, welcher eigentlich für den Transport von Autos gedacht ist, war
mit zwei hintereinander liegenden Trommelaufbauten für Betonmischer beladen. Der
mit verstellbaren Lochblechen zum Autotransport konzipierte Anhänger war zur
Beförderung der hier beförderten Betonmischeraufbauten nicht geeignet.
Konstruktionen aus Kanthölzern unter die Ladung waren im Fahrbetrieb bereits
verrutscht und mehrfach gebrochen, zudem zeigten die Spanngurte Beschädigungen
auf. Bei einer Weiterfahrt in diesem Beladungszustand wäre deshalb ein
Herabfallen der gesamten Ladung zu befürchten gewesen. Darüber hinaus hatte das
Sattelzuggespann die Maximallänge deutlich überschritten.
Als Ursache des lauten Zischen aus dem Motorraum konnte ein geplatzter
Luftfederbalg der Kabinenfederung lokalisiert werden. Dies führte zu einem
erheblichen Verlust der Druckluftanlage, an die neben der Kabinenfederung auch
die Bremsanlage und die Federung des Fahrwerks des Sattelzuggespanns
angeschlossen sind. Eine Beeinträchtigung des Brems- und Fahrverhaltens wäre im
Laufe der Weiterfahrt die Folge gewesen.
Neben diesen Mängeln stellten die Kontrollkräfte einen 6 Kilogramm-Feuerlöscher
an der Sattelzugmaschine fest, welcher in einer offenen und beschädigten
Kunststoffhalterung lagerte. Der unter Dauerdruck stehende Pulverlöscher war
derart korrodiert, dass jederzeit mit einer unbeabsichtigten Freisetzung des
Inhaltes zu rechnen gewesen wäre. Im Fahrbetrieb hätten dadurch andere
Verkehrsteilnehmer gefährdet werden können. Solche Feuerlöscher gelten auch in
intaktem Zustand als Gefahrgut und müssen daher bei der Beförderung immer
entsprechend sicher verstaut sein.
Die eingesetzten Beamten untersagten die Weiterfahrt des Sattelzuges und
ordneten die Umladung der beiden Aufbauten auf geeignete Transportfahrzeuge an.
Die technische Instandsetzung und die Entsorgung des Feuerlöschers musste direkt
auf dem Autobahnparkplatz umgesetzt werden. Wegen der festgestellten Verstöße
sowie der vorliegenden Ungeeignetheit des Sattelzuges zum Transport der hiermit
beförderten Ladung, wurden gegen den Fahrer und den Halterverantwortlichen
Bußgeldverfahren eingeleitet, welche im deutlich vierstelligen Eurobereich
liegen.
(Polizeiautobahnstation Bad Hersfeld)
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Quelle: ots / newsaktuell - Pressemitteilung - Polizeipräsidium Osthessen
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