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BPOL NRW: Zwei Fluchtversuche im Gelsenkirchener Hauptbahnhof scheitern - Bundespolizei verhaftet zwei gesuchte Männer |
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| 9.08.2026 17:25 Uhr |
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin |
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Gelsenkirchen (ots) - Am 8. August versuchten zwei Männer unabhängig
voneinander, sich am Hauptbahnhof Gelsenkirchen durch Flucht polizeilichen
Kontrollen zu entziehen. In beiden Fällen beendeten die Einsatzkräfte, einmal
mit Hilfe eines aufmerksamen Bürgers, die Fluchtversuche. Beide Männer wurden
per Haftbefehl gesucht.
Gegen 00:05 Uhr kontrollierten die Bundespolizisten einen 37-jährigen Deutschen
im Gelsenkirchener Hauptbahnhof. Während der Überprüfung ergriff der Mann aus
Warendorf unvermittelt die Flucht. Ein Reisender reagierte umgehend und hielt
den Flüchtigen fest. Bei der anschließenden Festnahme leistete der 37-Jährige
aktiven Widerstand gegen die Einsatzkräfte. Die Beamten fesselten den Mann und
brachten ihn anschließend in das Bundespolizeirevier in Gelsenkirchen. Ein
Abgleich der Fingerabdrücke enthüllte schließlich den vermeintlichen Grund für
seine Flucht. Gegen den Warendorfer lag ein Vollstreckungshaftbefehl der
Staatsanwaltschaft Essen wegen gefährlicher Körperverletzung vor. Der
Beschuldigte hat aus einer ursprünglichen Gesamtfreiheitsstrafe von eineinhalb
Jahren noch eine Restfreiheitsstrafe von 60 Tagen zu verbüßen. Nach Abschluss
aller strafprozessualen Maßnahmen wurde er direkt in eine Justizvollzugsanstalt
eingeliefert.
Am selben Tag, gegen 18:30 Uhr, flüchtete erneut ein Mann im Rahmen einer
Personenkontrolle im Hauptbahnhof. Die Bundespolizisten stellten den 36-jährigen
Deutschen jedoch umgehend, legten ihm Handschellen an und brachten ihn zur
Wache. Die Identitätsfeststellung mittels Fingerabdrücken ergab, dass der
wohnungslose Mann gleich von zwei Behörden gesucht wurde. Gegen ihn lagen zwei
Untersuchungshaftbefehle des Amtsgerichts Leverkusen wegen Betrugs sowie ein
Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Köln vor. Da er den geforderten
Betrag des Vollstreckungshaftbefehls in Höhe von 630 Euro (inklusive 93 Euro
Verfahrenskosten) nicht aufbringen konnte, droht ihm zudem eine 63-tägige
Ersatzfreiheitsstrafe. Der 36-Jährige wurde nach Abschluss der polizeilichen
Maßnahmen zum Zweck der Vorführung vor dem zuständigen Haftrichter in das
zentrale Polizeigewahrsam überstellt.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Dortmund
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Luca Wilmes
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OTS: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
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Quelle: ots / newsaktuell - Pressemitteilung - Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
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