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BPOLI MD: Nach Ladendiebstahl: Jugendliche leisten Widerstand gegen Bundespolizisten |
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Halle (Saale) (ots) - Am Mittwochabend, den 8. Juli 2026, leisteten mehrere
jugendliche Tatverdächtige im Hauptbahnhof Halle (Saale) Widerstand gegen
polizeili-che Maßnahmen, beleidigten Einsatzkräfte und griffen diese körperlich
an. Um 18:15 Uhr informierten Mitarbeiter der DB Sicherheit eine Streife der
Bundespolizei über vier weibliche Personen, die im Verdacht standen, Waren aus
einer Filiale eines Drogeriemarktes im Hauptbahnhof Halle (Saale) entwendet zu
haben. Die Sicherheitsmitarbeiter waren der Personengruppe bis zum Bahnsteig 12
gefolgt und übergaben diese dort an die Bundespolizisten. Bei der anschließenden
Kontrolle fanden die Einsatzkräfte bei mehreren der Tatverdächtigen mutmaßliches
Diebesgut. Nach Auswertung der Videoaufzeichnungen des Drogeriemarktes erhärtete
sich der Verdacht des Diebstahls von Drogerie- und Kosmetikartikeln gegen zwei
der vier jungen Frauen im Alter von jeweils 14 Jahren. Während der weiteren
polizeilichen Maßnahmen versuchten sich die Jugendlichen mit deutscher
Staatsangehörigkeit den Maßnahmen zu entziehen, sperrten sich gegen ihre
Mitnahme und griffen die eingesetzten Bundespolizisten körperlich, unter anderem
durch Tritte, an. Dabei mussten die Frauen unter Anwendung unmittelbaren Zwangs
überwältigt werden. Auch im Bundespolizeirevier Halle (Saale) kam es zu weiteren
tätlichen Angriffen und Trittversuchen gegen die Einsatzkräfte. Zudem beleidigte
eine der Jugendlichen die Beamten mehrfach. Eine 18-jährige Begleiterin bedrohte
im Verlauf des Einsatzes einen Mitarbeiter der DB Sicherheit mit körperlicher
Aggression. Gegen sie wurde zudem ein Hausverbot für den Hauptbahnhof Halle
(Saale) ausgesprochen. Eine Bundespolizistin wurde durch das Agieren der
Tatverdächtigen leicht verletzt, ist aber weiterhin dienstfähig. Alle drei
Minderjährigen wurden nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen an ihre
Erziehungsberechtigten übergeben beziehungsweise entlassen. Die Bundespolizei
leitete Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Diebstahls, des tätlichen
Angriffs auf und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung,
Beleidigung sowie Bedrohung ein. |
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| Quelle: ots / newsaktuell - Pressemitteilung - Bundespolizeiinspektion Magdeburg Für den Inhalt übernehmen wir keine Verantwortung |
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