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BPOLI MD: 49-Jährige bedroht Reisende und leistet Widerstand gegen Bundespolizei |
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Halle (Saale) (ots) - Am Samstag, den 1. August 2026 wurde die Bundespolizei in
den Nachmittagsstunden zu einem Intercity-Express am Hauptbahnhof Halle (Saale)
gerufen. Eine Reisende nutzte den Zug von Berlin Südkreuz nach Halle (Saale)
ohne gültigen Fahrausweis. Zudem verfügte sie über keinerlei Zahlungsmittel, um
das erhöhte Beförderungsentgelt zu entrichten. Bereits während der Zugfahrt soll
sich die Frau aggressiv verhalten, Reisende beleidigt und diese teilweise
bedroht haben. Unter anderem verlor die 49-Jährige während der Fahrt das
Gleichgewicht und stürzte zu Boden. Als Mitreisende ihr aufhelfen wollten,
beschimpfte sie diese und forderte sie auf, sie in Ruhe zu lassen. Zudem soll
sie eine leere Glasflasche erhoben haben, um diese nach Reisenden zu werfen. Zu
einem Angriff kam es jedoch nicht. Da die Tatverdächtige ihre Personalien nicht
angab und eine Identitätsfeststellung auf dem Bahnsteig aufgrund ihres
lautstarken und aggressiven Verhaltens nicht möglich war, sollte sie zur
Dienststelle der Bundespolizei gebracht werden. Als ihr dies eröffnet wurde,
griff sie in ihren mitgeführten Einkaufsbeutel und nahm einen scharfkantigen
Spiegel an sich, den sie unter ihrer Jacke auf einem mitgeführten Buggy ablegte.
Um eine mögliche Gefährdung auszuschließen, stellten die Einsatzkräfte den
Gegenstand vorübergehend sicher. Auch auf dem Weg zur Dienststelle verhielt sich
die Deutsche weiterhin aggressiv. Sie änderte mehrfach ihre Laufrichtung,
sperrte sich gegen das Gehen und versuchte, sich aus den Griffen der
eingesetzten Beamten zu winden. Auf der Dienststelle konnte die Identität der
Frau mittels Fingerabdruckscan schließlich ermittelt werden. Dabei stellte sich
heraus, dass die Frau bereits mehrfach polizeilich in Erscheinung getreten war.
Ein bei der Tatverdächtigen durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von
1,47 Promille. Die Bundespolizei leitete ein Ermittlungsverfahren wegen
Erschleichen von Leistungen, tätlichen Angriff auf und Widerstandes gegen
Vollstreckungsbeamte, versuchter gefährlichen Körperverletzung, Bedrohung und
Beleidigung ein. |
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| Quelle: ots / newsaktuell - Pressemitteilung - Bundespolizeiinspektion Magdeburg Für den Inhalt übernehmen wir keine Verantwortung |
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