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BPOL-HH: Fall 1 von 2: Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl Lebensgefährliche Handlung - Mann sammelt Pfandflaschen im Gleisbereich und wird per Haftbefehl gesucht |
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| 2.11.2026 12:26 Uhr |
Bundespolizeiinspektion Hamburg |
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Hamburg (ots) - Nach dem derzeitigen Ermittlungsstand der
Bundespolizeiinspektion Hamburg hielt sich am 01.11.2026 gegen 05:50 Uhr eine
männliche Person (57 Jahre) im Gleisbereich des S-Bahnhofs Landwehr auf. Zum
Begehungszeitpunkt fand im S-Bahnhof Landwehr Regelbetrieb statt, sodass
folglich jederzeit ein Zug auf den betroffenen Gleisen hätte verkehren können.
Ein aufmerksamer Bahnreisender erkannte die Gefahrenlage und meldete den Vorfall
der Polizei. Die Bundespolizei ordnete Stromabschaltungen sowie
Streckensperrungen für die betroffenen Gleise an, bis sichergestellt werden
konnte, dass sich keine Person mehr im Gleisbereich befand. Zu den
bahnbetrieblichen Auswirkungen kann die Bundespolizei keine Angaben machen. Eine
umgehend durchgeführte Videosichtung bestätigte den Aufenthalt im Gleisbereich.
Vor Ort gab der Melder gegenüber den Einsatzkräften der Landes- und
Bundespolizei an, dass sich der Mann in Richtung eines Gartens neben den Gleisen
entfernt habe. Die Einsatzkräfte erreichten umgehend den beschriebenen Garten
und stellten dort den deutschen Staatsangehörigen in einem Zelt fest. In einem
Präventionsgespräch mit den Bundespolizisten über die Gefahren im Gleisbereich
gab der Mann an, dass er sich in den Gleisbereich begeben habe, um nach
Pfandflaschen zu suchen. Die Identität des Mannes wurde festgestellt.
Die fahndungsmäßige Überprüfung seiner Personalien ergab eine Ausschreibung zur
Festnahme. Er wurde von der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Kiel wegen
Subventionsbetrugs per Haftbefehl gesucht. Der 57-Jährige hatte eine geforderte
Geldstrafe in Höhe von 825 Euro nicht gezahlt und war bislang "untergetaucht".
Nun muss er eine Ersatzfreiheitsstrafe von 55 Tagen verbüßen. Zur weiteren
Bearbeitung wurde er dem Bundespolizeirevier am Hamburger Hauptbahnhof
zugeführt. Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0 Promille. Ein
angeforderter Arzt stellte die Gewahrsamsfähigkeit des Mannes fest. Nach
Abschluss der bundespolizeilichen Maßnahmen wurde er in eine Haftanstalt
gebracht.
Aus aktuellem Anlass warnt die Hamburger Bundespolizei wiederholt vor
leichtsinnigem Verhalten an Bahnanlagen: "Der Aufenthalt im Gleisbereich ist
lebensgefährlich und verboten! Triebfahrzeugführer von Zügen können nicht
ausweichen, oftmals sind die Bremswege zu lang, um ein Erfassen von Personen im
Gleisbereich noch zu verhindern. Häufig gefährden sich Personen in den Gleisen
durch ihr leichtsinniges Verhalten nicht nur selbst, sondern auch Reisende und
Helfer. In diesem Fall hat sich der Mann auch direkt an den Stromschienen im
S-Bahnbereich aufgehalten. Diese führen 1.200 V Gleichstrom. Eine Berührung ist
lebensgefährlich."
RH
Rückfragen bitte an:
Robert Hemp
Telefon: 0174 2088415
E-Mail: pressestelle.hamburg@polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
https://x.com/bpol_nord
Bundespolizeiinspektion Hamburg
Wilsonstraße 49 - 53b
22045 Hamburg
Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/70254/6382143
OTS: Bundespolizeiinspektion Hamburg
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Quelle: ots / newsaktuell - Pressemitteilung - Bundespolizeiinspektion Hamburg
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