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Hannover (ots) - Die Polizeidirektion (PD) Hannover hat vom 31.07. bis zum
02.08.2026 eine großangelegte Schwerpunktkontrolle zur Überprüfung der
Fahrtüchtigkeit im gesamten Zuständigkeitsbereich der Behörde durchgeführt.
Unter gemeinsamer Beteiligung von Einsatzkräften aus elf Bundesländern, der
Schweiz, Österreich sowie diversen Partnerbehörden wurden etwa 1.150 Fahrzeuge
stationär und mobil überprüft. Dabei wurden insgesamt 166 Trunkenheitsfahrten
sowie zahlreiche weitere Straftaten und Ordnungswidrigkeiten festgestellt und
geahndet.
Ziel der zweitägigen Kontrollmaßnahme war es, berauschte Verkehrsteilnehmende
konsequent aus dem Verkehr zu ziehen und die Sicherheit auf den Straßen
nachhaltig zu erhöhen.
Der erste Kontrolltag (Freitag, 31.07.) konzentrierte sich zwischen 13:00 Uhr
und 18:00 Uhr auf eine großangelegte stationäre Kontrollstelle auf dem
Schützenplatz Hannover, über den der gesamte fließende Verkehr abgeleitet wurde.
Durch das gezielte Einschreiten der Spezialisierten Verfügungseinheit konnten
Staubildungen im Umfeld weitgehend verhindert werden. Parallel dazu fanden im
gesamten Zuständigkeitsbereich der PD Hannover, darunter in Hannover,
Langenhagen, Lehrte, Garbsen, Burgdorf sowie auf den umliegenden
Bundesautobahnen, mobile Kontrollen statt. Bereits in den ersten fünf Stunden
verzeichnete die Polizei 46 Trunkenheitsfahrten, die ausnahmslos durch
Fahrerinnen und Fahrer von Pkw begangen wurden.
Am zweiten Kontrolltag (von Samstag, 01.08., auf Sonntag, 02.08.) verlagerten
die Einsatzkräfte das Kontrollgeschehen zwischen 20:00 Uhr und 04:00 Uhr morgens
vollständig auf mobile Überprüfungen im gesamten Gebiet der Polizeidirektion
Hannover und auf den Autobahnen. In dieser Nacht deckten die Beamtinnen und
Beamten 120 weitere Trunkenheitsfahrten auf. Hierbei zeigte sich eine deutliche
Verschiebung der Verkehrsmittel: Während 42 Verstöße auf Autofahrer entfielen,
schlug die Nutzung von E-Scootern mit 78 Fällen zu Buche.
Die Gesamtbilanz der zweitägigen Kontrollmaßnahme verdeutlicht die Notwendigkeit
des behördlichen Einschreitens. Zur Beweissicherung ordneten die Einsatzkräfte
135 Blutentnahmen an und führten 30 gerichtsverwertbare Atemalkoholmessungen
durch. In 190 Fällen musste den Betroffenen die Weiterfahrt untersagt werden.
Zudem gelang die Vollstreckung von zwei offenen Haftbefehlen sowie die Erhebung
von elf Sicherheitsleistungen bei ausländischen Verkehrsteilnehmern in einer
Gesamthöhe von 9.000 Euro.
Bei 30 weiteren kontrollierten Personen wurde zwar Alkoholkonsum festgestellt,
die Messwerte fielen jedoch sehr gering aus oder lagen nach einer Wartezeit
knapp unter den rechtlich relevanten Grenzwerten. Folglich wurde kein
Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren eingeleitet.
Von den 166 festgestellten Trunkenheitsfahrten entfielen 88 auf Pkw und 78 auf
E-Scooter. Im Detail waren 77 Fälle auf reinen Alkoholkonsum und 56 Fälle auf
den Einfluss von Betäubungsmitteln zurückzuführen. In 33 Fällen lag ein
hochgefährlicher Mischkonsum aus Alkohol und Drogen vor. Die Rechtsverstöße
führten zu zahlreichen Neueinleitungen von Verfahren. Insgesamt wurden 84
Ordnungswidrigkeitenverfahren, sieben Verfahren wegen Verstößen gegen das
Alkoholverbot für Fahranfänger, 75 Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr,
ein Verfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs sowie zwei Verfahren wegen
verbotener Kraftfahrzeugrennen eingeleitet. Ergänzend leiteten die Beamtinnen
und Beamten 21 Verfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, 22 Verstöße gegen das
Pflichtversicherungsgesetz, fünf Urkundenfälschungen, acht Verstöße gegen das
Aufenthaltsgesetz, zwei Delikte im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln sowie drei
Verstöße gegen das Kraftfahrzeugsteuergesetz ein.
Über den Kernbereich der Fahrtüchtigkeit hinaus deckte die Polizei ein breites
Spektrum an Begleitdelikten auf. Es wurden 205 Geschwindigkeitsverstöße
registriert, von denen 29 so gravierend waren, dass sie ein Fahrverbot nach sich
ziehen. Des Weiteren ahndeten die Kräfte 31 Handyverstöße, 46 Gurtverstöße,
sieben Rotlichtverstöße, sechs Verstöße im Bereich der Tuning- und Poserszene
sowie 14 Verstöße gegen das Fahrpersonalrecht.
Bei einer gemeinsamen Kontrolle von Polizei und Zoll auf der Vahrenwalder Straße
stoppten die Einsatzkräfte einen alkoholisierten Autofahrer mit
Exportkennzeichen. Der von ihm vorgelegte Führerschein erwies sich als
Totalfälschung, und da der Mann nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis
war, wurde ein entsprechendes Verfahren eingeleitet. Zudem entdeckte der Zoll im
Fahrzeug 27.000 Euro Bargeld, die aufgrund diverser Vergehen beschlagnahmt
wurden, während der Zoll vor Ort zudem mehrere Ermittlungsverfahren wegen des
Verdachts der Schwarzarbeit einleitete.
Wiederholt wurden Alkoholwerte von weit über 1,1 Promille sowie der
gleichzeitige Konsum mehrerer harter Drogen gemessen. Einige Personen waren kaum
noch in der Lage, sich auf den Beinen zu halten, nahmen zuvor jedoch aktiv mit
E-Scootern am Straßenverkehr teil. Viele Fahrzeugführer versuchten sich zudem
durch Flucht den Kontrollen zu entziehen, insbesondere bei den E-Scooter-Fahrern
endete dieser Versuch in den meisten Fällen dennoch bei einer Blutentnahme durch
den Polizeiarzt.
Mehrere herausragende Sachverhalte verdeutlichen die Bandbreite der
Feststellungen während des Kontrollwochenendes. Bei der Überprüfung eines
32-jährigen E-Scooter-Fahrers schlugen die Vortests auf nahezu die gesamte
Palette testbarer Substanzen an, darunter THC, Kokain, Methamphetamin,
Amphetamin, Opiate sowie Alkohol. Der Mann hatte offenbar ungeniert konsumiert,
was die Testverfahren erfassen konnten. Den höchsten Alkoholwert der gesamten
Maßnahme erzielte ein 27-jähriger E-Scooter-Fahrer mit 2,84 Promille, gefolgt
von einem weiteren 24-jährigen E-Scooter-Fahrer mit 2,01 Promille, bei denen die
Wahrnehmungs- und Reaktionsfähigkeiten vollständig aufgehoben waren. Dass Drogen
im Straßenverkehr keine Frage des Alters sind, bewies eine 66-jährige
Autofahrerin, deren Vortest positiv auf Kokain und THC anschlug, woraufhin ihre
Weiterfahrt gestoppt und eine Blutentnahme angeordnet wurde.
Als besonders unbelehrbar erwies sich ein Autofahrer, der am ersten Tag auf dem
Schützenplatz unter THC-Einfluss aus dem Verkehr gezogen wurde und nur einen Tag
später in der Innenstadt erneut angetroffen wurde - diesmal auf einem E-Scooter,
unter erneutem THC-Einfluss und mit einer Atemalkoholkonzentration von 1,42
Promille, was ihm binnen 24 Stunden zwei Verfahren einbrachte.
Zu einem folgenschweren Vorfall kam es am Samstag gegen 20:25 Uhr, als eine
31-jährige E-Scooter-Fahrerin an der Kreuzung Celler Straße und Herschelstraße
unmittelbar vor den Augen einer Streifenwagenbesatzung stürzte, sich eine
Kopfplatzwunde zuzog und mit 1,19 Promille im Rettungswagen behandelt werden
musste, während dieselbe Besatzung noch bei der Unfallaufnahme einen weiteren
E-Scooter-Fahrer unter THC-Einfluss stoppte. An derselben Kreuzung überquerten
vier Männer mit ihren E-Scootern gemeinsam bei Rot die Fahrbahn; alle vier
standen unter erheblichem Alkohol- und THC-Einfluss, wiesen Werte zwischen 1,2
und 1,6 Promille auf und konnten kaum noch sicher stehen.
Auf dem Westschnellweg im Bereich Stöcken lieferten sich zudem zwei Pkw ein
verbotenes Kraftfahrzeugrennen mit Geschwindigkeiten nahe 200 km/h, wobei ein
Fahrzeug gestoppt werden konnte und die Ermittlungen zum zweiten Kennzeichen
andauern. In Langenhagen flüchteten alkoholisierte Personen zu Fuß vor einer
Kontrolle, nachdem sie auf einem nicht versicherten S-Pedelec unterwegs waren,
woraufhin ein Flüchtiger im Rahmen der Fahndung gestellt werden konnte.
Bereits am ersten Tag missachtete zudem ein Autofahrer sämtliche Anhaltesignale
und flüchtete rasant, wobei es zu mehreren Beinaheunfällen kam; mutmaßliche
Tatverdächtige wurden im Nachgang ermittelt. In einem weiteren Fall erkannte ein
Polizeibeamter einen Fahrzeugführer wieder, den er bereits im vergangenen Jahr
wegen einer Drogenfahrt kontrolliert hatte. Auch dieses Mal bestätigte ein Test
den Verdacht auf eine Beeinflussung durch berauschende Mittel. Eine
Streifenwagenbesatzung brachte zunächst eine Person zur Blutentnahme in die
Polizeidirektion. Auf dem Weg zurück zum Streifenwagen stellte sie unmittelbar
vor der Wache einen weiteren berauschten Verkehrsteilnehmer fest. Nach Abschluss
der Maßnahmen folgte an nahezu derselben Stelle eine weitere Feststellung. Der
Weg zurück zum Dienstfahrzeug endete damit zweimal bei der nächsten
Blutentnahme.
Länderübergreifende und internationale Zusammenarbeit
Für die Bewältigung des enormen Kontrollaufkommens setzte die Polizeidirektion
Hannover zahlreiche Einsatzkräfte ein. Die Maßnahmen wurden durch eine
länderübergreifende und internationale Zusammenarbeit geprägt. Neben Kräften aus
allen niedersächsischen Polizeidirektionen beteiligten sich Polizistinnen und
Polizisten aus Hamburg, Bremen, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen,
Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen, Schleswig-Holstein sowie dem Saarland. Zudem
unterstützten Beamtinnen und Beamten aus der Schweiz und Österreich die
Kontrollen vor Ort.
Das zukunftsorientierte Bilden von Synergien und Bündeln von Kompetenzen bei der
Überwachung der Fahrtüchtigkeit hat seit Jahren Tradition. Erst vor wenigen
Wochen fanden vergleichbare Aktionen im Bereich der Polizeidirektion Göttingen
und unlängst im Bezirk Lüneburg statt. Neben den polizeilichen Einheiten waren
zahlreiche Partnerbehörden eng in den Einsatz eingebunden. Der Zoll, das
Bundesamt für Logistik und Mobilität Hannover, das Staatliche
Gewerbeaufsichtsamt Hannover, die Führerscheinstellen der Landeshauptstadt und
der Region Hannover, das Tiefbauamt sowie die Justiz Hannover arbeiteten Hand in
Hand, wobei die Justiz die Maßnahmen unter anderem durch den wirkungsvollen
Einsatz von Drogenspürhunden unterstützte.
Die Polizeidirektion Hannover weist im Kontext dieser Großkontrolle
nachdrücklich darauf hin, dass die Zahl der Verkehrsunfälle unter Beteiligung
von E-Scootern jährlich drastisch ansteigt und es dabei vermehrt zu schweren
oder gar tödlichen Unfällen kommt, bei denen Alkohol und Drogen eine zentrale
Rolle spielen. "Die Feststellungen bei den zurückliegenden Großkontrollen zeigen
eindringlich, dass E-Scooter von vielen Nutzerinnen und Nutzern
fälschlicherweise immer noch nicht als vollwertige Kraftfahrzeuge wahrgenommen
werden. Die Beamtinnen und Beamten der Polizeidirektion Hannover werden daher
auch künftig mit intensiven Kontrollen, gezielter Prävention und konsequenter
Aufklärungsarbeit dafür sorgen, berauschte Fahrerinnen und Fahrer aus dem
Verkehr zu ziehen, um die Sicherheit auf den Straßen der Region nachhaltig zu
erhöhen", betont Polizeihauptkommissar Pierre Fourmont, Behördenmultiplikator
und Koordinator "Fahrtüchtigkeit" der PD Hannover. /nash
Rückfragen bitte an:
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Natalia Shapovalova
Telefon: 0511 109-1040
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OTS: Polizeidirektion Hannover
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