Hilden
Top-News
Hilden, Stadt
Fläche: 25,96 km²
Einwohner: 56.615
PLZ: 40721
|
POL-ME: 41-Jähriger stürzt alkoholisiert mit E-Scooter - 2604116 (FOTO) |
 |
| 30.04.2026 12:56 Uhr |
Polizei Mettmann |
|
|
Hilden (ots) - Am Dienstag, 28. April 2026, wurde ein alkoholisierter
41-jähriger E-Scooter-Fahrer bei einem Alleinunfall in Hilden leicht verletzt.
Weil der Mann bereits einen offenen Haftbefehlt wegen Trunkenheit im Verkehr
hatte, wurde er festgenommen.
Das war nach aktuellen Erkenntnissen passiert:
Gegen 20 Uhr befuhr der 41-jährige Hildener mit seinem E-Scooter die Mettmanner
Straße in Richtung Nordstraße. In Höhe der Hausnummer 123 beabsichtigte er, von
der Straße auf den Gehweg zu wechseln und stürzte zwischen zwei am Straßenrand
geparkten Autos.
Aufmerksame Zeuginnen und Zeugen leisteten erste Hilfe und alarmierten die
Rettungskräfte, die den leicht verletzten Mann vor Ort untersuchten. Eine
medizinische Behandlung war glücklicherweise nicht notwendig. Der Hildener gab
gegenüber den ebenfalls alarmierten Einsatzkräften der Polizei an, dass er vor
der Fahrt Alkohol getrunken habe. Ein vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest
verlief mit über 1,7 Promille (0,89 mg/l) positiv.
Die Polizistinnen und Polizisten ordneten zur weiteren Beweisführung die
ärztliche Entnahme einer Blutprobe an und leiteten ein Ermittlungsverfahren
wegen des Fahrens unter Alkoholeinfluss gegen den 41-jährigen ein. Weil ein
offener Haftbefehl gegen den E-Scooter-Fahrer vorlag, da er bereits in der
Vergangenheit durch Trunkenheit im Straßenverkehr in Erscheinung getreten war,
wurde er festgenommen.
Bei dem Unfall wurden drei geparkte Autos leicht beschädigt. Die Polizei schätzt
den Gesamtschaden auf eine dreistellige Summe.
Die Polizei warnt:
Für Fahrerinnen und Fahrer von E-Scootern gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie
für Autofahrende: Schon ab 0,3 Promille kann man sich strafbar machen, wenn man
unter Alkoholeinfluss nicht mehr in der Lage ist, sich sicher im Straßenverkehr
zu bewegen. Auch für E-Scooter gilt die 0,5-Promille-Grenze gemäß §24a des
Straßenverkehrsgesetzes. Eine Straftat liegt vor, wenn die Fahrerin oder der
Fahrer trotz einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,1 Promille mit dem
E-Scooter unterwegs ist. Für Menschen unter 21 Jahren sowie für
Führerschein-Neulinge gilt ohnehin die Null-Promille-Grenze. Bei Missachtung
drohen in der Regel Bußgelder bis 500 Euro, ein einmonatiges Fahrverbot und zwei
Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg.
Mehr Infos zu Dos and Don'ts bei der Benutzung von E-Scooter finden Sie hier:
https://mettmann.polizei.nrw/artikel/e-scooter-polizei-raeumt-mit-gaengigen-myth
en-zu-den-elektrischen-rollern-auf
Fragen bitte an:
Kreispolizeibehörde Mettmann
Polizeipressestelle
Adalbert-Bach-Platz 1
40822 Mettmann
Telefon: 02104 982-1010
Telefax: 02104 982-1028
E-Mail: pressestelle.mettmann@polizei.nrw.de
Homepage: https://mettmann.polizei.nrw/
Facebook: http://www.facebook.com/Polizei.NRW.ME
Instagram: https://www.instagram.com/polizei.nrw.me/?hl=de
X: https://twitter.com/polizei_nrw_me
WhatsApp-Kanal:
https://www.whatsapp.com/channel/0029VaAl7vKEgGfNSUkFwp3g
Wir haben jetzt auch einen eigenen WhatsApp-Kanal!
Hier informieren wir über wichtige und interessante Polizeimeldungen:
https://www.whatsapp.com/channel/0029VaAl7vKEgGfNSUkFwp3g
Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/43777/6265999
OTS: Polizei Mettmann
|
|
Quelle: ots / newsaktuell - Pressemitteilung - Polizei Mettmann
Für den Inhalt übernehmen wir keine Verantwortung
|