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POL-ME: E-Scooter im Fokus: Schwerpunktkontrollen der Polizei - 2605105 (FOTO) |
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| 29.05.2026 14:25 Uhr |
Polizei Mettmann |
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Hilden (ots) - In Hilden hat die Polizei am Donnerstag (28. Mai 2026) im Rahmen
ihrer Schulwegsicherung einen Schwerpunkteinsatz rund um das Schulzentrum am
"Holterhöfchen" durchgeführt. Hierbei nahm sie insbesondere Fahrerinnen und
Fahrer von E-Scootern unter die Lupe.
Zum Hintergrund und zu den Ergebnissen:
Seit einiger Zeit registriert die Polizei im Kreis Mettmann eine steigende
Anzahl von Unfällen von Personen, die mit einem E-Scooter unterwegs sind:
Verunglückten im Jahr 2024 kreisweit noch 53 Personen auf einem derartigen
"Elektro-Kleinstfahrzeug", lag die Zahl im Jahr 2025 bei 94 - einem Anstieg von
rund 77 Prozent, Tendenz weiter steigend.
Zudem erreichten die Polizei insbesondere in Hilden - und hier vor allem im
Bereich der Innenstadt und der Schulen am Holterhöfchen - vermehrt Beschwerden
von Anwohnerinnen und Anwohnern über E-Scooter-Fahrer, die jegliche
Verkehrsregeln missachten.
Aus diesen Gründen führten Kräfte des Verkehrs- sowie des örtlichen
Bezirksdienstes am Donnerstag (28. Mai 2026) einen Schwerpunkteinsatz zur
Kontrolle von E-Scooter-Fahrerinnen und -fahrern im Bereich des Holterhöfchens
durch.
Hierbei musste die Polizei allerhand Fahrfehler und Ordnungswidrigkeiten ahnden
- unter anderem weil Personen zu zweit auf einem E-Scooter unterwegs waren, weil
die Fahrer unter 14 Jahre alt waren oder weil sie nebeneinander auf Gehwegen
unterwegs waren. Im Zuge der Kontrollen stach ein junger Fahrer aber leider auf
ganz besonders unrühmliche Art und Weise hervor:
Der 14-Jährige wurde auf seinem E-Scooter mit einer Geschwindigkeit von 36 km/h
gemessen. Der Junge gab zu, technische Veränderungen an seinem E-Scooter
vorgenommen zu haben. Demnach handelte es sich nicht mehr um ein
Elektrokleinstfahrzeug, wodurch das Führen fahrerlaubnispflichtig wurde.
Die Konsequenzen: Gegen den 14-Jährigen wurde ein Verfahren wegen des Fahrens
ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Zudem wurde auch gegen die Mutter ein Verfahren
eingeleitet, da sie die Halterin des E-Scooters war. Zudem erlosch die
Betriebserlaubnis des Rollers.
Die Polizei stellt klar:
Immer wieder kommt es Kreis Mettmann durch E-Scooter zu gefährlichen Situationen
- sei es auf der Straße oder auf einem Gehweg. Weit verbreitet ist nach wie vor
der Mythos, dass man mit einem E-Roller immer auf dem Gehweg fahren darf. Das
ist nicht so: Grundsätzlich gilt, dass Elektro-Kleinstfahrzeuge
Radverkehrsflächen zu benutzen haben. Das bedeutet: Nutzerinnen und Nutzer von
E-Scootern müssen Radwege benutzen, sofern diese vorhanden sind. Wenn jedoch
kein baulich angelegter Radweg vorhanden ist, darf man mit E-Scootern auch auf
der Fahrbahn und außerorts auch auf dem Seitenstreifen fahren.
Wichtig: Auf Gehwegen und in Fußgängerzonen ist das Fahren mit einem E-Scooter
nur dann zulässig, wenn dies durch eine gesonderte Beschilderung für
Elektro-Kleinstfahrzeuge ausdrücklich erlaubt ist. Übrigens: Wenn ein solches
Schild nicht vorhanden ist, ist die Nutzung eines E-Scooters selbst mit
ausgeschaltetem Motor auf Gehwegen und in Fußgängerzonen nicht erlaubt! Wenn Sie
mit einem E-Scooter durch eine Fußgängerzone von A nach B kommen möchten, müssen
sie also absteigen und schieben.
Weitere Infos rund um das sichere Benutzen von E-Scootern finden Sie auf unserer
Homepage unter dem folgenden Link: https://mettmann.polizei.nrw/artikel/e-scoote
r-polizei-raeumt-mit-gaengigen-mythen-zu-den-elektrischen-rollern-auf.
Fragen bitte an:
Kreispolizeibehörde Mettmann
Polizeipressestelle
Adalbert-Bach-Platz 1
40822 Mettmann
Telefon: 02104 982-1010
Telefax: 02104 982-1028
E-Mail: pressestelle.mettmann@polizei.nrw.de
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OTS: Polizei Mettmann
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Quelle: ots / newsaktuell - Pressemitteilung - Polizei Mettmann
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