|
Velburg (ots) - Das Bundeskabinett feiert die aktuelle Baugesetzbuch-Novelle als
den großen Befreiungsschlag: Planungsverfahren sollen endlich digitaler werden
und der Wohnungsbau erhält ab sofort rechtliche Priorität. Doch zwischen
politischem Wunschdenken und der knallharten Realität in der Baugrube klafft
eine gigantische Lücke. Denn eine transparente "Verfahrensampel" im Amt ändert
absolut nichts an den wahren Projekt-Killern: Ineffiziente Planungen und völlig
aus dem Ruder laufende Baukosten sorgen weiterhin dafür, dass Bauvorhaben im
Kern unwirtschaftlich bleiben.
Eine schnelle Genehmigung rettet kein Bauprojekt, das durch Fehlplanungen und
veraltete Strukturen Millionen verbrennt. Nachfolgend erfahren Sie, warum die
Kabinetts-Novelle trotz einiger sinnvoller Ansätze aus Sicht vieler Praktiker
hinter den Erwartungen zurückbleibt und weshalb die eigentlichen Ursachen langer
Genehmigungsverfahren weiterhin bestehen.
Digitalisierung hilft - löst aber nicht das Kernproblem
Zu den sinnvollsten Bestandteilen der Reform gehört die stärkere Digitalisierung
der Bauleitplanung. Insbesondere der Standard XPlanung könnte dazu beitragen,
Verwaltungsabläufe zu vereinheitlichen und Verfahren effizienter zu gestalten.
Hier besteht seit Jahren Nachholbedarf. Noch immer müssen digitale Bauanträge in
vielen Kommunen zusätzlich mehrfach in Papierform eingereicht werden.
Auch technische Standardisierungen gehen grundsätzlich in die richtige Richtung.
Dennoch bleibt die entscheidende Frage offen: Werden dadurch tatsächlich die
Ursachen der langen Genehmigungsverfahren beseitigt?
Genau daran bestehen erhebliche Zweifel. Die eigentlichen Bremsen vieler
Bauvorhaben bleiben bestehen. Umweltgutachten, Artenschutzprüfungen,
Emissionsschutz, nachbarrechtliche Einwendungen und zahlreiche
Abstimmungsprozesse werden durch die Novelle kaum verändert. Gerade diese
Faktoren sorgen jedoch regelmäßig dafür, dass Projekte viele Monate oder sogar
Jahre in Verfahren festhängen.
Hinzu kommt, dass die geplanten Änderungen bei Beteiligungsverfahren Konflikte
nicht zwingend reduzieren. Werden Einwendungen zu Beginn eines Projekts nicht
eingeholt, besteht die Gefahr, dass sie lediglich in spätere Phasen verschoben
werden und dort für neue Verzögerungen sorgen.
Der Bauturbo zeigt die Grenzen gesetzlicher Reformen
Wie begrenzt der Einfluss neuer Gesetze sein kann, zeigt bereits der sogenannte
Bauturbo nach § 246e BauGB. Das Instrument sollte Genehmigungen beschleunigen,
wird in vielen Kommunen bislang jedoch nur zurückhaltend genutzt.
Zwar gibt es positive Beispiele wie Hamburg oder Fürth, doch gleichzeitig zeigt
die Praxis, dass viele Behörden zusätzliche Risiken, Präzedenzfälle oder
politischen Abstimmungsbedarf vermeiden möchten. Dadurch werden vorhandene
Möglichkeiten häufig gar nicht ausgeschöpft.
Hinzu kommt, dass auch beim Bauturbo zentrale Vorgaben unverändert bleiben.
Naturschutzrecht, Immissionsschutz, Nachbarrechte und europäische Regelungen
gelten weiterhin. Selbst die viel diskutierte Genehmigungsfiktion greift nur
eingeschränkt, weil Fristen erst beginnen, wenn sämtliche Unterlagen vollständig
vorliegen. In der Praxis führen Nachforderungen jedoch regelmäßig zu weiteren
Verzögerungen.
Die Erfahrungen der vergangenen Jahre zeigen deshalb, dass neue gesetzliche
Instrumente allein noch keine schnelleren Verfahren garantieren. Entscheidend
bleibt die Bereitschaft der Kommunen und Behörden, die vorhandenen Möglichkeiten
tatsächlich zu nutzen.
Wohnungsbauvorrang mit begrenzter Wirkung
Besonders stark beworben wird der neue Wohnungsbauvorrang. Rechtlich betrachtet
fällt dessen Wirkung allerdings deutlich geringer aus, als es die politische
Kommunikation vermuten lässt.
Die relevanten Fachgesetze bleiben bestehen. Umweltrecht, Naturschutzrecht und
zahlreiche weitere Genehmigungsvoraussetzungen werden durch die Novelle nicht
grundlegend verändert. Der Wohnungsbau erhält damit zwar mehr politische
Aufmerksamkeit, die tatsächlichen Hürden vieler Projekte bleiben jedoch
weitgehend unverändert.
Das eigentliche Problem bleibt ungelöst
Die Baugesetzbuch-Novelle enthält durchaus sinnvolle Ansätze. Digitalisierung,
Standardisierung und einzelne Verfahrensvereinfachungen können Prozesse
verbessern. Der große Befreiungsschlag für den Wohnungsbau dürfte sie jedoch
kaum werden.
Die zentralen Ursachen langer Genehmigungsverfahren bleiben weitgehend bestehen.
Umfangreiche Gutachten, naturschutzrechtliche Anforderungen, kommunale
Entscheidungswege und fehlende Verbindlichkeit bei Fristen werden auch künftig
über die Dauer vieler Projekte entscheiden. Wer den Wohnungsbau tatsächlich
beschleunigen möchte, wird sich daher früher oder später mit der Frage
beschäftigen müssen, wie Genehmigungsverfahren verbindlicher und zeitlich
planbarer gestaltet werden können.
Hinzu kommt ein Aspekt, der in der politischen Debatte oft zu kurz kommt: Selbst
die besten gesetzlichen Instrumente entfalten nur dann Wirkung, wenn sie vor Ort
tatsächlich angewendet werden. Die Erfahrungen mit dem Bauturbo zeigen bereits
heute, dass zwischen rechtlicher Möglichkeit und praktischer Umsetzung häufig
eine erhebliche Lücke besteht. Solange Kommunen und Genehmigungsbehörden
vorhandene Spielräume nur zurückhaltend nutzen, werden neue Regelungen allein
kaum für die erhoffte Beschleunigung sorgen. Vieles spricht deshalb dafür, dass
die Reform eher eine Weiterentwicklung des bestehenden Systems bleibt als der
politisch angekündigte Neustart.
Über Dr. Peter Burnickl:
Dr. Peter Burnickl hat sich zur Aufgabe gemacht, mit einem neuen Ansatz für
nachhaltige, optimierte und wirtschaftliche Gebäude zu sorgen. Er ist der
Geschäftsführer der Pro Bauherr GmbH und eingetragener Sachverständiger für
Baukosten und technische Gebäudeausstattung. Als Ingenieur, Projektentwickler
und Bauträger kennt er die Branche außerdem genau. Mit seinem Team unterstützt
er Bauherren dabei, so zu bauen, dass alle Kosteneinsparpotentiale voll
ausgeschöpft sind. Weitere Informationen unter: https://www.pro-bauherr.com/ .
Pressekontakt:
Ruben Schäfer
E-Mail: mailto:redaktion@dcfverlag.de
Pro Bauherr GmbH
Vertreten durch: Dr. Peter Burnickl
E-Mail: mailto:info@pro-bauherr.com
https://www.pro-bauherr.com
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/173485/6300005
OTS: Pro Bauherr GmbH
|