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Aktuelles Statement des ARD-Vorsitzenden Florian Hager |
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| 23.06.2026 12:35 Uhr |
ARD Presse |
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Sperrfrist: 23.06.2026 10:30
Bitte beachten Sie, dass diese Meldung erst nach Ablauf der
Sperrfrist zur Veröffentlichung freigegeben ist.
Karlsruhe (ots) - Zur Verhandlung der Verfassungsbeschwerden von ARD und ZDF zum
Rundfunkbeitrag am Dienstag, den 23. Juni 2026, vor dem Bundesverfassungsgericht
in Karlsruhe äußert sich der ARD-Vorsitzende Florian Hager wie folgt:
"Die mündliche Verhandlung gibt uns noch einmal die Möglichkeit, unsere
Argumente vorzutragen. Zu erklären, warum wir, die neun Häuser der ARD,
Verfassungsbeschwerde erhoben haben und auch dabei geblieben sind: Der
öffentlich-rechtliche Rundfunk wird von der Allgemeinheit finanziert und dient
den Menschen. Um seiner Aufgabe gerecht zu werden, muss er im Sinne der
Gesellschaft frei und unabhängig arbeiten können. Und diese Rundfunkfreiheit
sehen wir verletzt. Denn ein unabhängiger und staatsferner
öffentlich-rechtlicher Rundfunk muss auch unabhängig und staatsfern finanziert
sein. Dafür gibt es ein verfassungsrechtlich gestütztes Verfahren. Die
Bundesländer haben dieses Verfahren nicht eingehalten, indem sie der
Beitragsempfehlung der dafür zuständigen, unabhängigen Kommission KEF, nicht
gefolgt sind. Die KEF berechnet, wie hoch der Rundfunkbeitrag sein muss, damit
der öffentlich-rechtliche Rundfunk bedarfsgerecht finanziert ist. Bedarfsgerecht
heißt: damit wir unseren gesetzlich geregelten Auftrag erfüllen können. Aus
Respekt vor dem Bundesverfassungsgericht möchten wir nichts zum weiteren
Verfahrensverlauf oder einer möglichen Entscheidung sagen."
Pressekontakt:
Pressestelle@ard.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/29876/6300057
OTS: ARD Presse
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Quelle: ots / newsaktuell - Pressemitteilung - ARD Presse
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