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BPOL NRW: Feststellungen der Bundespolizei am Dienstag, 14. April 2026 |
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| 15.04.2026 10:55 Uhr |
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin |
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Kleve - Kempen - Weeze - Kaldenkirchen - Straelen - Kranenburg (ots) - Am
Dienstagmittag, 14. April 2026, kontrollierte die Bundespolizei am Flughafen
Niederrhein einen 29-jährigen Albaner bei der grenzpolizeilichen
Einreisekontrolle eines Fluges aus Tirana. Der Flug war zuvor von seinem
ursprünglichen Ziel Eindhoven zum Airport Weeze umgeleitet worden. Zur Kontrolle
legte der Reisende seinen gültigen albanischen Reisepass vor. Dabei stellten die
Beamten fest, dass er sich im aktuell gültigen Bezugszeitraum bereits seit 91
Tagen auf dem Gebiet der Schengener Vertragsstaaten aufgehalten hatte. Der
Albaner wurde in Gewahrsam genommen und zwecks weiterer Maßnahme in die
Diensträume am Flughafen Niederrhein gebracht. Abschließend wurde die Einreise
verweigert. Am Mittwoch erfolgt die Zurückweisung nach Albanien mit einem Flug
über den Flughafen Dortmund nach Tirana.
Einen 53-jährigen Serben kontrollierte die Bundespolizei am Flughafen
Niederrhein bei der Einreise eines umgeleiteten Fluges vom Flughafen Eindhoven
aus Belgrad kommend. Zur Kontrolle legte der Reisende seinen gültigen serbischen
Reisepass vor. Dabei wurde festgestellt, dass er sich im aktuell gültigen
Bezugszeitraum bereits seit 92 Tagen auf dem Gebiet der Schengener
Vertragsstaaten aufgehalten hat. Des Weiteren legte er ein Schifferdienstbuch
als Steuermann vor. Der Serbe wurde daraufhin in Gewahrsam genommen. Nach
Abschluss der polizeilichen Maßnahmen verweigerte die Bundespolizei die Einreise
in das Bundesgebiet. Die Zurückweisung nach Belgrad erfolgt am Mittwoch über den
Flughafen Düsseldorf.
Auf der Autobahn 61 kontrollierte die Bundespolizei am Nachmittag einen
51-jährigen Rumänen bei der Einreise aus den Niederlanden. Die Überprüfung der
Personalien in den polizeilichen Datenbeständen ergab, dass der Reisende mit
einem Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Landshut wegen
gefährlicher Körperverletzung gesucht wird. Hiernach hat der Verurteilte noch
eine Restfreiheitsstrafe von 219 Tagen zu verbüßen. Zudem liegt eine
Ausweisungs- und Abschiebungsverfügung des Ausländeramtes Erding gegen ihn vor.
Dem Rumänen ist das Recht auf Freizügigkeit entzogen worden und er wurde im
November 2025 nach Rumänien abgeschoben. Einhergehend ist bis November 2033 ein
Einreise- und Aufenthaltsverbot verhängt worden. Der Mann wurde vor Ort
verhaftet und zum Bundespolizeirevier Kempen gebracht. Nach Abschluss der
polizeilichen Maßnahmen brachte die Bundespolizei den Rumänen zum Haftantritt in
das Gefängnis in Willich.
Ein 35-jähriger Marokkaner wurde am Abend nach unerlaubter Einreise in die
Niederlande von den niederländischen Behörden nach Deutschland zurückgewiesen
und von der Bundespolizei am Grenzübergang Straelen-Autobahn übernommen. Der
Mann hatte keine Ausweisdokumente dabei. Ermittlungen ergaben, dass er zur
Festnahme aufgrund eines Vollstreckungshaftbefehls wegen eines Verstoßes gegen
das Aufenthaltsgesetz durch die Staatsanwaltschaft Kiel gesucht wird. Hier hat
der Verurteilte noch eine Geldstrafe in Höhe von 1230 Euro zu bezahlen oder eine
41-tägige Haftstrafe zu verbüßen. Zudem liegt eine
Ausweisungs-/Abschiebungsverfügung der Ausländerbehörde Rendsburg-Eckernförde
vor. Da der Verurteilte den geforderten Geldbetrag nicht aufbringen konnte,
brachte die Bundespolizei ihn zum Haftantritt in das Gefängnis in
Moers-Kapellen.
Auf der Bundesstraße 9 in Kranenburg kontrollierte die Bundespolizei am
Nachmittag einen 33-jährigen Litauer als Fahrer eines in den Niederlanden
zugelassenen Personenkraftwagens. Der Reisende wies sich mit einer gültigen
litauischen Identitätskarte aus und führte einen totalgefälschten polnischen
Führerschein mit sich. Nach Einleitung eines Strafverfahrens durfte der Mann
weiterreisen. Die Weiterfahrt wurde ihm durch die Bundespolizei untersagt.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Kleve
Uwe Eßelborn
Telefon: (02821) 7451-0
E-Mail: presse.kle@polizei.bund.de
X (Twitter): @BPOL NRW
Internet: www.bundespolizei.de
Emmericher Straße 92-94
47533 Kleve
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
unter oben genannter Kontaktadresse.
Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/70116/6255564
OTS: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
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Quelle: ots / newsaktuell - Pressemitteilung - Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
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