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POL-KI: 260423.1 Kreis Plön: Waffen- und Messerkontrollen an den Bahnhöfen in Preetz und Raisdorf |
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| 23.04.2026 14:25 Uhr |
Polizeidirektion Kiel |
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Kreis Plön (ots) - Gestern kontrollierten Einsatzkräfte von Landes- und
Bundespolizei an zwei Bahnhöfen im Kreis Plön rund 130 Bus- und Bahnreisende
nach Waffen und Messern. Dabei stellten die Beamten vier Messer und eine geringe
Menge Betäubungsmittel sicher.
Am Mittwoch, gegen 16:00 Uhr, begannen die gemeinsamen Kontrollen an den
Bahnhöfen Preetz und Raisdorf. Zielrichtung war die Überprüfung des bestehenden
Mitführverbots von Waffen und Messern jeglicher Art im öffentlichen Nah- und
Fernverkehr (ÖPNV). Die eingesetzten Beamtinnen und Beamten kontrollierten rund
130 Personen und hielten sie zu diesem Zwecke kurzfristig an.
Bei der Überprüfung fanden sie insgesamt vier Messer, die zugriffsbereit von
Reisenden mitgeführt wurden. Die Einsatzkräfte der Polizeistation Schwentinental
leiteten entsprechende Ordnungswidrigkeitenverfahren ein und stellten die Messer
sicher. Ein weiterer Fahrgast führte zwei kleine Drogentütchen mit berauschenden
Pilzen bei sich. In diesem Fall stellten die Einsatzkräfte die Betäubungsmittel
sicher und fertigten eine Strafanzeige.
Die Kontrollen und die damit einhergehende Polizeipräsenz stießen auf viel
Zuspruch bei den Reisenden. Gegen 20:00 Uhr waren die Maßnahmen beendet. An dem
Einsatz beteiligten sich Beamte der Polizeistation Schwentinental, des 2.
Polizeireviers Kiel sowie Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Kiel.
Die gemeinsamen Kontrollen bündeln die Kompetenzen von Landes- und Bundespolizei
und bieten einen erweiterten Handlungsrahmen in Bezug auf die jeweiligen
sachlichen und örtlichen Zuständigkeiten. Die Kontrollmaßnahmen dienen der
Reduzierung der Gewaltkriminalität sowohl in den Verkehrsmitteln des
öffentlichen Nah- und Fernverkehrs sowie im Bereich der Bahnhöfe und
Haltestellen.
Das Verbot des Mitführens von Waffen und Messern jeglicher Art im öffentlichen
Personennahverkehr ist am 23.12.2024 per Landesverordnung für Schleswig-Holstein
in Kraft getreten. Analog wurde ein solches Mitführverbot im Personenfernverkehr
am 31.10.2024 in das Waffengesetz aufgenommen. Bei Verstößen gegen das
Mitführverbot handelt es sich um Ordnungswidrigkeiten.
Es gibt unter engen Voraussetzungen Ausnahmen vom Mitführverbot. Zulässig ist
das nicht zugriffsbereite Mitführen erlaubnisfreier Messer. Nicht zugriffsbereit
bedeutet, dass mehr als drei Handgriffe vonnöten sind, um auf das Messer
zugreifen zu können. Wer zum Beispiel aus beruflichen Gründen in öffentlichen
Verkehrsmitteln ein Messer mitführen muss, der sollte für den Transport ein
verschlossenes Behältnis nutzen. Dieses Behältnis sollte wiederum in einer
Tasche oder einem Rucksack verstaut sein.
Weitere Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) sind auf
der Internetseite der Landesregierung Schleswig-Holstein zu finden: https://www.
schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/inneres-sicherheit-verwaltung/in
nere-sicherheit/_functions/FAQ_Messerverbote
Mathias Stöwer - Polizeidirektion Kiel
Rückfragen bitte an:
Polizeidirektion Kiel
Pressestelle
Gartenstraße 7
24103 Kiel
Tel. +49 (0) 431 160 2010
E-Mail pressestelle.kiel.pd@polizei.landsh.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/14626/6261273
OTS: Polizeidirektion Kiel
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Quelle: ots / newsaktuell - Pressemitteilung - Polizeidirektion Kiel
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