Kandel
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Kandel, Stadt
Fläche: 26,64 km²
Einwohner: 8.377
PLZ: 76870
POL-PDLD: Kandel / Jockgrim - Mehrere Geschwindigkeitskontrollen |
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Kandel / Jockgrim (ots) - Im Laufe des gestrigen Tages führte die Polizei Wörth
mehrere Geschwindigkeitskontrollen durch und sanktionierte insgesamt 41
Verkehrsteilnehmer wegen zu schnellen Fahrens. In dem Zeitraum von 08.35 Uhr bis
09.30 Uhr wurde auf der Landesstraße 549 von Kandel in Richtung Rheinzabern eine
Geschwindigkeitskontrolle durchgeführt. Bei 90 gemessenen Fahrzeugen waren
insgesamt 15 Verkehrsteilnehmer zu schnell unterwegs. Der Spitzenreiter wurde an
dieser Stelle bei erlaubten 50 km/h mit 83 km/h gemessen. Weiterhin wurden bei
zwei Verkehrsteilnehmern Mängel festgestellt, die im Nachhinein behoben werden
müssen. Von 10.50 Uhr bis 11.45 Uhr wurden die Verkehrsteilnehmer in der
Hatzenbühler Straße in Jockgrim kontrolliert. Bei 30 gemessenen Fahrzeugen waren
hier acht Verkehrsteilnehmer zu schnell unterwegs und bei zwei wurden Mängel
festgestellt. Der Schnellste wurde an dieser Örtlichkeit bei erlaubten 30 km/h
mit 52 km/h gemessen. In der Zeit von 12.00 Uhr bis 12.45 Uhr wurden die
Verkehrsteilnehmer auf der Landesstraße 540 von Kandel in Richtung Minderslachen
kontrolliert. Bei erlaubten 70 km/h waren von 20 gemessenen Fahrzeugen drei
Verkehrsteilnehmer zu schnell. Weiterhin waren vier Verkehrsteilnehmer nicht
korrekt angegurtet und bei drei Verkehrsteilnehmern wurden Mängel festgestellt,
die im Nachhinein behoben werden müssen. Am Nachmittag führte die Polizei Wörth
eine weitere Geschwindigkeitskontrolle auf der Landesstraße 549 von Kandel in
Richtung Rheinzabern durch. In dem Zeitraum von 16.55 Uhr bis 18.05 Uhr wurden
etwa 160 Fahrzeuge gemessen, von denen 15 Verkehrsteilnehmer zu schnell
unterwegs waren. Ein Verkehrsteilnehmer konnte nicht die gültige Fahrerlaubnis
vorzeigen, sodass ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis
eingeleitet wurde. Ein weiterer Verkehrsteilnehmer benutzte sein Mobiltelefon
während der Fahrt, sodass eine Ordnungswidrigkeitenanzeige erfasst wurde und
dies ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro sowie die Eintragung eines Punktes im
Fahreignungsregister zur Folge hat. Zudem hatte ein Verkehrsteilnehmer seinen
Führerschein nicht dabei, sodass er diesen bei der Polizei nachträglich
vorzeigen muss. |
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| Quelle: ots / newsaktuell - Pressemitteilung - Polizeidirektion Landau Für den Inhalt übernehmen wir keine Verantwortung |
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