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Karlsruhe (ots) - In Kürze beginnen in Baden-Württemberg die Sommerferien. Die
Koffer sind gepackt, die Reise kann beginnen, doch spätestens bei der Rückkehr
aus dem Urlaub können Souvenirs und Einkäufe für unerwartete Überraschungen
sorgen. Der Zoll empfiehlt deshalb, sich bereits vor Reiseantritt über die
geltenden Bestimmungen zu informieren.
Ob Alkohol und Tabakwaren, Medikamente, Lebensmittel oder vermeintlich harmlose
Urlaubssouvenirs: Nicht alles darf ohne Weiteres nach Deutschland mitgebracht
werden. Welche Regelungen gelten, hängt insbesondere davon ab, woher Reisende
zurückkehren und welche Waren sie im Gepäck haben.
Reisen aus Nicht-EU-Ländern
Bei der Einreise aus einem Nicht-EU-Land gelten für mitgebrachte Waren zu nicht
gewerblichen Zwecken bestimmte Mengen- und Wertgrenzen. Für Waren,
beispielsweise Kleidung, Elektronik oder Souvenirs, gilt grundsätzlich eine
Reisefreimenge von bis zu 300 Euro pro Person, bei Flug- und Seereisen bis zu
430 Euro. Für Reisende unter 15 Jahren liegt die Wertgrenze bei 175 Euro.
Für Alkohol und Tabakwaren gelten gesonderte Mengenbegrenzungen.
Alkohol und alkoholische Getränke (nur für Personen ab 17 Jahren):
- 1 Liter Alkohol und alkoholische Getränke mit einem
Alkoholgehalt von mehr als 22 Vol.-% oder unvergällter
Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 Vol.-% oder mehr
oder
- 2 Liter Alkohol und alkoholische Getränke mit einem
Alkoholgehalt von höchstens 22 Vol.-% oder
- eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren,
- 4 Liter nicht schäumende Weine und
- 16 Liter Bier
Tabakwaren (nur für Personen ab 17 Jahren):
- 200 Zigaretten oder
- 100 Zigarillos oder
- 50 Zigarren oder
- 250 Gramm Rauchtabak (Feinschnitt, Pfeifentabak,
Wasserpfeifentabak und erhitzter Tabak)
Besondere Vorsicht ist außerdem bei Arzneimitteln, Lebensmitteln tierischen
Ursprungs sowie Souvenirs aus geschützten Tier- und Pflanzenarten geboten. Hier
können Einfuhrbeschränkungen oder Verbote gelten.
Auch bei Kraftstoffen gibt es Grenzen: Abgabenfrei sind grundsätzlich der
Kraftstoff im Hauptbehälter des Fahrzeugs sowie bis zu zehn Liter in einem
tragbaren Reservebehälter.
Reisen innerhalb der EU
Wer innerhalb der EU reist, kann Waren grundsätzlich für den persönlichen Bedarf
mitbringen. Für verbrauchsteuerpflichtige Waren wie Alkohol, Tabakwaren oder
Substitute für Tabakwaren gelten jedoch besondere Regelungen und Richtmengen.
Entscheidend ist der Eigenbedarf.
Vorher informieren statt hinterher überrascht sein "Ein kurzer Blick auf die
Zollbestimmungen vor der Reise kann bei der Rückkehr viel Ärger ersparen. Gerade
bei vermeintlich harmlosen Mitbringseln oder spontanen Urlaubseinkäufen gibt es
immer wieder Unsicherheiten. Wer sich vorher informiert, weiß, was ins Gepäck
darf und kann die Heimreise entspannt genießen.", so Alina Holm, Sprecherin des
Hauptzollamts Karlsruhe.
Ausführliche und aktuelle Informationen zu Reisefreimengen,
Einfuhrbeschränkungen und weiteren zollrechtlichen Bestimmungen finden Sie auf
der Internetseite des Zolls (www.zoll.de/reisen) sowie in der Online-Broschüre
"Reisezeit - Ihr Weg durch den Zoll".
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Karlsruhe
Alina Holm
Telefon: 0721/1833-1072
E-Mail: presse.hza-karlsruhe@zoll.bund.de
www.zoll.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/121249/6319055
OTS: Hauptzollamt Karlsruhe
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