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GBA: Festnahme von zwei mutmaßlichen Mitgliedern der inländischen terroristischen Vereinigung "Brigade N'Hamedu Deutschland" |
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| 15.09.2026 13:41 Uhr |
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) |
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Karlsruhe (ots) - Die Bundesanwaltschaft hat heute (15. September 2026) auf
Grund von Haftbefehlen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 17.
August 2026
den eritreischen Staatsangehörigen Merhawi A. und den deutschen
Staatsangehörigen Shimangus T.
in der Nähe von Saarbrücken sowie in Stuttgart von Beamten des
Bundeskriminalamts und der Bundespolizei festnehmen lassen.
Die Beschuldigten sind der Mitgliedschaft in einer inländischen terroristischen
Vereinigung (§ 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB) dringend verdächtig. Merhawi A. wird in
diesem Zusammenhang auch Landfriedensbruch in zwei Fällen (§ 125 Abs. 1 Var. 1
und 3 StGB) vorgeworfen.
In den Haftbefehlen wird ihnen im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last
gelegt:
Im August 2022 wurde die Vereinigung "Brigade N'Hamedu Deutschland" gegründet.
Dabei handelte es sich um eine international vernetzte selbstständige
Gruppierung, deren erklärtes Ziel es war, die Regierung in Eritrea zu stürzen.
Sie verfolgte ihr Anliegen auch durch Gewaltaktionen gegen hiesige
Veranstaltungen von Anhängern der eritreischen Regierung. Dabei erachteten die
Mitglieder der Vereinigung Gewalt gegen deutsche staatliche Institutionen und
Repräsentanten der Staatsgewalt - beispielsweise Polizeikräfte, die zum Schutz
der Veranstaltungen eingesetzt wurden - als legitimes Mittel. Bei
Veranstaltungen der regimetreuen eritreischen Diaspora am 20. August 2022 und am
8. Juli 2023 in Gießen sowie am 16. September 2023 in Stuttgart griffen
zahlreiche Mitglieder der "Brigade N'Hamedu Deutschland" die Teilnehmer und die
eingesetzten Polizeikräfte an. Die Ausschreitungen wurden von Führungskräften
der Brigade koordiniert, die auch zum Einsatz potentiell tödlicher Gewalt
aufriefen. Entsprechend dieser Vorgaben setzten die Angreifer Wurf- und
Schlaggegenstände auch gezielt gegen den Kopfbereich der Geschädigten ein. Bei
den Vorgängen wurden zahlreiche Polizeibeamte und einige
Veranstaltungsteilnehmer zum Teil erheblich verletzt. Im Sommer 2024 verkündete
die "Brigade N'Hamedu Deutschland", künftig von gewaltsamen Ausschreitungen
außerhalb Eritreas abzusehen.
Merhawi A. war ab August 2022 Mitglied der "Brigade N'Hamedu Deutschland".
Anfang 2023 übernahm er das Amt des Generalsekretärs. Shimangus T. gehörte der
Vereinigung ab November 2022 an und wurde wenig später erster Vorsitzender.
Beide Beschuldigten waren maßgeblich an dem Aufbau der Strukturen der "Brigade
N'Hamedu Deutschland" sowie an der Organisation gewaltsamer Aktionen beteiligt.
Merhawi A. wirkte an den Ausschreitungen in Gießen auch aktiv vor Ort mit. In
einem Fall führte er eine Gruppe von Angreifern an.
Merhawi A. und Shimangus T. werden heute dem Ermittlungsrichter des
Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihnen die Haftbefehle eröffnen und über den
Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden wird.
Die Bundesanwaltschaft hatte am 26. März 2025 auf Grund von Beschlüssen des
Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs die Räumlichkeiten der Beschuldigten
durchsuchen lassen (vgl. Pressemitteilung Nr. 20 vom 26. März 2025).
Rückfragen bitte an:
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
Dr. Ines Peterson
Oberstaatsanwältin beim BGH
Brauerstr. 30
76135 Karlsruhe
Telefon: 0721 8191-4100
Fax: 0721 8191-8492
E-Mail: presse@generalbundesanwalt.de
http://www.generalbundesanwalt.de/
Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/14981/6352382
OTS: Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
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Quelle: ots / newsaktuell - Pressemitteilung - Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
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