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Kassel (ots) - Kassel-Oberzwehren und -Mitte:
Wie gefährlich Alkohol für die Lenker von E-Scootern ist, zeigte sich am
Wochenende bei zwei Unfällen in Kassel-Oberzwehren und in der Kasseler
Innenstadt. Beide Fahrer, ein 30 Jahre alter Mann und eine 33-jährige Frau,
erlitten hierbei schwere, aber nicht lebensgefährliche Verletzungen, weshalb sie
stationär in Krankenhäuser aufgenommen wurden. Gegen den Mann und die Frau wird
nun wegen Gefährdung des Straßenverkehrs ermittelt.
Zunächst war es in der Nacht von Freitag auf Samstag zu dem schweren Unfall in
der Heinrich-Plett-Straße gekommen. Nach derzeitigem Ermittlungsstand
kollidierte der 30-jährige Fahrer des Elektrorollers gegen Mitternacht ohne
Fremdeinwirkung mit einem am Fahrbahnrand geparkten VW Polo. Hierbei erlitt der
Mann aus Kassel schwere Kopfverletzungen. Da ein Atemalkoholtest bei dem
30-Jährigen 2,7 Promille ergab, wurde ihm im Krankenhaus eine Blutprobe
entnommen.
Auch bei dem zweiten Unfall, der sich in der Nacht zum Sonntag gegen 4:20 Uhr in
der Frankfurter Straße ereignete, handelte es sich um einen Alleinunfall. Nach
Angaben von Zeugen war die 33-Jährige aus Kiel mit dem E-Scooter in
Schlangenlinien unterwegs, bis sie am Friedrichsplatz gegen den Bordstein stieß,
daraufhin die Kontrolle über den Roller verlor und stürzte. Auch sie wurde mit
schweren Verletzungen, unter anderem am Kopf, behandelt. Ein Atemalkoholtest bei
der 33-Jährigen ergab 1,7 Promille, was eine Blutentnahme zur Folge hatte.
Für E-Scooter-Fahrer gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer. Das
bedeutet, dass Personen, die mit 0,5 bis 1,09 Promille fahren und keine
alkoholbedingten Auffälligkeiten aufweisen, eine Ordnungswidrigkeit begehen und
einen Bußgeldbescheid erhalten. Das sind normalerweise 500 Euro, ein Monat
Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg. Bei Ausfallerscheinungen oder einem
Unfall liegt schon ab 0,3 Promille eine Straftat vor, ab 1,1 Promille gilt die
absolute Fahruntauglichkeit, sodass es sich immer um eine Straftat handelt.
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