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"nd.DerTag": Halbherzige Amnestie - Kommentar zum Gesetz über Frieden zwischen dem türkischen Staat und der Arbeiterpartei Kurdistans

11.08.2026 21:10 Uhr nd.DerTag / nd.DieWoche

Berlin (ots) - Wie groß ist der Wille aufseiten des türkischen Staates, den kurdischen Teil der Bevölkerung als gleichberechtigt anzuerkennen und ihm die gleichen Rechte zuzugestehen, wie sie auch die türkischsprachige Bevölkerung genießt? Das Gesetz, mit dem der offene Krieg zwischen der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) und dem türkischen Staat begraben werden und in einen Frieden münden soll, kann nur der erste Schritt zur Aussöhnung sein. Damit, so die Hoffnung, öffnet sich das Tor zu einem politischen Prozess, an dessen Ende die Anerkennung der Rechte der kurdischen Minderheit stehen muss, allen voran das Recht, die eigene Sprache zu benutzen, in dieser an der Schule unterrichtet und von den Behörden informiert zu werden.

Für dauerhaften Frieden braucht es eine Amnestie, doch die Bedingungen, an die sie geknüpft ist, könnte viele der PKK-Kämpfer außen vor lassen, zu viele vielleicht - mit der Gefahr, dass diese wieder zu den Waffen greifen. Überhaupt behält sich die Regierung über den Nationalen Sicherheitsrat das alleinige Entscheidungsrecht vor, zu bestimmen, wann die Entwaffnung der PKK abgeschlossen ist - vorher greift das Gesetz nicht. Das lässt zu viel Raum für Manipulation.

Der türkischen Regierung geht es offensichtlich in erster Linie darum, die PKK als bewaffnete Widerstandsbewegung auszuschalten. Sie diktiert die Regeln, will aber erkennbar nicht von ihrer repressiven und autoritären Politik abrücken, zu der unter anderem gehört, Oppositionspolitiker durch fingierte Vorwürfe von Korruption oder Terrorismus auszuschalten oder rechtmäßig gewählte Bürgermeister in den kurdisch geprägten Landesteilen einfach abzusetzen und durch Zwangsverwalter zu ersetzen.

Ein starkes Signal der Friedensbereitschaft seitens des türkischen Staates wäre die Freilassung von PKK-Gründer Abdullah Öcalan, der im vergangenen Jahr den Mut aufgebracht hat, den bewaffneten Kampf für beendet zu erklären und die von ihm 1978 gegründete Partei aufzulösen. Ihn hat die kurdische Seite zum Verhandlungsführer bestimmt, mit ihm sollten Vertreter des türkischen Staats also direkt reden - nicht in seiner Gefängniszelle, sondern in Freiheit an einem Verhandlungstisch. Und auch die deutsche Bundesregierung könnte ihren Teil zum Erfolg beitragen, indem sie die Entkriminalisierung kurdischer Organisationen und die Amnestierung von PKK-Aktivist*innen beschließt.

Wunder sind von diesem Gesetz nicht zu erwarten, und die von antikurdischen Ressentiments getränkte autoritäre Haltung der rechten Erdogan-Regierung wird auch nicht über Nacht verschwinden. Doch das Gesetz könnte tatsächlich ein - bescheidener - Anfang sein, um Vertrauen aufzubauen, dass es der türkischen Regierung ernst ist mit dem Friedensprozess und die Kurd*innen keine Gefahr für die Integrität des Staates darstellen.

Sollte es Erdogan und seinen Verbündeten jedoch allein darum gehen, die PKK qua Entwaffnung als militärischen Gegner auszuschalten, ähnlich wie Israels Premier Netanjahu auf die Frage der Entwaffnung von Hamas und Hisbollah fixiert ist, ohne politische Perspektiven anzubieten, dann ist der Montagnacht gestartete Aussöhnungsprozess zwischen dem türkischen Staat und den Kurd*innen schon im Ansatz gescheitert.

Pressekontakt:

nd.DerTag / nd.DieWoche Redaktion

Telefon: 030/2978-1722

Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/59019/6331587 OTS: nd.DerTag / nd.DieWoche


Quelle: ots / newsaktuell - Pressemitteilung - nd.DerTag / nd.DieWoche
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