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Berlin (ots) - Wie groß ist der Wille aufseiten des türkischen Staates, den
kurdischen Teil der Bevölkerung als gleichberechtigt anzuerkennen und ihm die
gleichen Rechte zuzugestehen, wie sie auch die türkischsprachige Bevölkerung
genießt? Das Gesetz, mit dem der offene Krieg zwischen der Arbeiterpartei
Kurdistans (PKK) und dem türkischen Staat begraben werden und in einen Frieden
münden soll, kann nur der erste Schritt zur Aussöhnung sein. Damit, so die
Hoffnung, öffnet sich das Tor zu einem politischen Prozess, an dessen Ende die
Anerkennung der Rechte der kurdischen Minderheit stehen muss, allen voran das
Recht, die eigene Sprache zu benutzen, in dieser an der Schule unterrichtet und
von den Behörden informiert zu werden.
Für dauerhaften Frieden braucht es eine Amnestie, doch die Bedingungen, an die
sie geknüpft ist, könnte viele der PKK-Kämpfer außen vor lassen, zu viele
vielleicht - mit der Gefahr, dass diese wieder zu den Waffen greifen. Überhaupt
behält sich die Regierung über den Nationalen Sicherheitsrat das alleinige
Entscheidungsrecht vor, zu bestimmen, wann die Entwaffnung der PKK abgeschlossen
ist - vorher greift das Gesetz nicht. Das lässt zu viel Raum für Manipulation.
Der türkischen Regierung geht es offensichtlich in erster Linie darum, die PKK
als bewaffnete Widerstandsbewegung auszuschalten. Sie diktiert die Regeln, will
aber erkennbar nicht von ihrer repressiven und autoritären Politik abrücken, zu
der unter anderem gehört, Oppositionspolitiker durch fingierte Vorwürfe von
Korruption oder Terrorismus auszuschalten oder rechtmäßig gewählte Bürgermeister
in den kurdisch geprägten Landesteilen einfach abzusetzen und durch
Zwangsverwalter zu ersetzen.
Ein starkes Signal der Friedensbereitschaft seitens des türkischen Staates wäre
die Freilassung von PKK-Gründer Abdullah Öcalan, der im vergangenen Jahr den Mut
aufgebracht hat, den bewaffneten Kampf für beendet zu erklären und die von ihm
1978 gegründete Partei aufzulösen. Ihn hat die kurdische Seite zum
Verhandlungsführer bestimmt, mit ihm sollten Vertreter des türkischen Staats
also direkt reden - nicht in seiner Gefängniszelle, sondern in Freiheit an einem
Verhandlungstisch. Und auch die deutsche Bundesregierung könnte ihren Teil zum
Erfolg beitragen, indem sie die Entkriminalisierung kurdischer Organisationen
und die Amnestierung von PKK-Aktivist*innen beschließt.
Wunder sind von diesem Gesetz nicht zu erwarten, und die von antikurdischen
Ressentiments getränkte autoritäre Haltung der rechten Erdogan-Regierung wird
auch nicht über Nacht verschwinden. Doch das Gesetz könnte tatsächlich ein -
bescheidener - Anfang sein, um Vertrauen aufzubauen, dass es der türkischen
Regierung ernst ist mit dem Friedensprozess und die Kurd*innen keine Gefahr für
die Integrität des Staates darstellen.
Sollte es Erdogan und seinen Verbündeten jedoch allein darum gehen, die PKK qua
Entwaffnung als militärischen Gegner auszuschalten, ähnlich wie Israels Premier
Netanjahu auf die Frage der Entwaffnung von Hamas und Hisbollah fixiert ist,
ohne politische Perspektiven anzubieten, dann ist der Montagnacht gestartete
Aussöhnungsprozess zwischen dem türkischen Staat und den Kurd*innen schon im
Ansatz gescheitert.
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