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BPOL-TR: Auflagen nicht erfüllt - Bundespolizei stellt Verstoß gegen Führungsaufsicht fest |
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| 18.09.2026 14:41 Uhr |
Bundespolizeiinspektion Trier |
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Koblenz (ots) - Am Donnerstagmorgen (17.9.2026) stellte die Bundespolizei bei
der Kontrolle einer alkoholisierten 47-jährigen Deutschen am Hauptbahnhof eine
bestehende Führungsaufsicht des Landgerichts Koblenz fest.
Diese basiert auf Verurteilungen aus 2017 und 2018 wegen Gewalt- und
Betäubungsmitteldelikten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und
einem Monat. Laut Beschluss ist es ihr verboten, Alkohol oder Drogen zu
konsumieren. Ein Atemalkoholtest gegen 6:45 Uhr ergab einen Wert von 2,02
Promille.
Der bereits erheblich strafrechtlich in Erscheinung getretene Frau wurde nach
Abschluss der polizeilichen Maßnahmen - Einleitung eines Strafverfahrens wegen
Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht - an ihre Wohnanschrift
entlassen.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Trier
Stefan Döhn
- Pressesprecher -
Telefon: 0651 - 43678-1009
Mobil: 0176 - 78103841
E-Mail: bpoli.trier.presse@polizei.bund.de
E-Mail: stefan.doehn@polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/70138/6354748
OTS: Bundespolizeiinspektion Trier
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Quelle: ots / newsaktuell - Pressemitteilung - Bundespolizeiinspektion Trier
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