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Berlin (ots) - Bei der Ansiedlung von Rüstungsbetrieben, die keinen Sprengstoff
verarbeiten, gibt es keine Verpflichtung für die Berliner Behörden,
Risikoanalysen und Schutzkonzepte für die Bevölkerung in den umliegenden
Wohngebieten zu erstellen. Das ergaben Recherchen des rbb.
In einem konkreten Fall geht es um ein Rheinmetall-Werk in Berlin-Gesundbrunnen.
Die ehemalige Autozulieferfabrik wird aktuell auf Rüstungsproduktion umgestellt.
Nach Auskunft von Rheinmetall werden dort Geschosshülsen und Drohnenteile
hergestellt. Das Firmengelände grenzt an eine Grundschule und ein Wohngebiet.
Das für Katastrophenschutz zuständige Bezirksamt Mitte stellt auf rbb-Anfrage
"keine Erhöhung des Gefährdungspotentials" durch die Rüstungsfabrik fest, da es
sich "lediglich um eine produktionsseitige Umstellung" handele. Auch die
Senatsverwaltung für Inneres sieht "keine besondere Gefährdung". Das für den
Zivilschutz zuständige Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
(BBK) befasst sich ebenfalls "nicht konkret mit der speziellen Fabrik".
Niklas Schrader, MdA (die Linke), bemängelt das Fehlen gesetzlicher Grundlagen
und fordert ein proaktives Verhalten der Berliner Behörden: "Es kann im Ergebnis
aber nicht sein, dass sich Senat und Bezirke einen schlanken Fuß machen und so
tun, als gäbe es keine Bedrohung durch Akteure wie etwa Russland."
Torsten Weiß, Innenexperte der AfD-Faktion im Berliner Abgeordnetenhaus,
kritisiert die Berliner Behörden für ihre rein bauaufsichtliche Argumentation.
Er fordert eine Änderung des Berliner Katastrophenschutzgesetzes, so "dass
Rüstungsstandorte in dicht bewohnten Gebieten [...] ausdrücklich als Anlass für
eine verpflichtende Gefährdungsanalyse benannt werden". Die Gefährdung des
Standorts ergebe sich "nicht wegen der Maschinen in der Halle, sondern wegen
seiner der Funktion und wegen derer, die ihn deshalb ins Visier nehmen könnten",
so Torsten Weiß.
Auf Bundesebene kritisiert Weiß eine Regelungslücke, da bestehende Regelungen
wie das Bundesimmissionsschutzgesetz oder das Gesetz zum Schutz kritischer
Anlagen solche Rüstungsfabriken ohne Sprengstoffverarbeitung nicht erfassten.
Jan Krampe, MdB (die Linke) und Mitglied des Bundestagsinnenausschusses, hält es
für "grob fahrlässig, wenn Rüstungsfirmen inmitten der Zivilbevölkerung Waffen-
und Munitionskomponenten produzieren." Vergangene Sabotageakte zeigten die
Gefahr von Kollateralschäden, so Jan Krampe.
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