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POL-PDNW: Polizeiautobahnstation Ruchheim - Großkontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs auf dem Autobahnparkplatz "Auf dem Hahnen" |
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| 6.06.2026 07:25 Uhr |
Polizeidirektion Neustadt/Weinstraße |
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Lambsheim (ots) - Am Freitagabend, den 05.06.2026, fand von 19 Uhr bis in die
Nacht, um 01 Uhr, auf dem Autobahnparkplatz "Auf dem Hahnen" auf der A61 eine
Großkontrolle der Polizei und des Zolls mit dem Schwerpunkt des
grenzüberschreitenden Verkehrs statt.
Kräfte der Polizeiautobahnstation Ruchheim, der Zentralen Verkehrsdienste,
weitere Kräfte des Polizeipräsidiums Rheinpfalz und des Polizeipräsidiums
Einsatz, Logistik und Technik sowie der Autobahnpolizei Darmstadt kontrollierten
gemeinsam mit Kräften des Hauptzollamts Karlsruhe insgesamt 135 Fahrzeuge und
270 Personen. Hierbei unterstützte die Autobahnmeisterei Ruchheim bei den
Verkehrsmaßnahmen und der Ableitung des Verkehrs über den Autobahnparkplatz. Die
benötigte Kontrollinfrastruktur wurde durch das THW Frankenthal gestellt.
Es mussten in zwölf Fällen Ordnungswidrigkeitenverfahren, in acht Fällen
Strafverfahren und in drei Fällen zollrechtliche Verfahren gegen die
Fahrzeugführer beziehungsweise deren Mitfahrer eingeleitet werden - darunter
drei Mal wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, zwei Mal wegen Verstoßes gegen
das Betäubungsmittelgesetzt, einmal wegen Urkundenfälschung und einmal wegen
Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
Des Weiteren leiteten die Polizeikräfte ein Verfahren wegen Trunkenheit im
Verkehr nach Alkoholkonsum sowie vier weitere Verfahren nach
Betäubungsmittelkonsum ein. In letzteren fünf Fällen entnahm ein Arzt den
jeweiligen Autofahrern eine Blutprobe.
Drei kontrollierte Personen, gegen welche Aufenthaltsermittlungen seitens der
Staatsanwaltschaft vorlagen, waren zur Fahndung ausgeschrieben. Gegen eine
weitere Person lag ein Haftbefehl vor.
Die kontrollierenden Kräfte erfassten insgesamt neun Kontrollaufforderungen und
Mängelberichte aufgrund fehlender mitzuführender Dokumente beziehungsweise nicht
ordnungsgemäß in Betrieb genommener Fahrzeuge. Letztlich durften insgesamt
sieben Fahrzeugführer aufgrund von Personen- oder Fahrzeugmängeln ihre Fahrt
nicht fortsetzen.
Der Transport eines zehn Wochen alten Hundewelpen aus dem Nicht-EU-Ausland nach
Deutschland führte zu einem Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Nach Einbezug
des Tierschutzes Rhein-Neckar dürfen Hunde aus Nicht-EU-Ländern mit vorhandenem
Tollwutimpfschutz frühestens nach sieben Monaten in die EU eingeführt werden. Es
folgte eine Inobhutnahme des Jungtiers durch den Tierschutz.
Rückfragen bitte an:
Polizeidirektion Neustadt/Weinstraße
Polizeiautobahnstation Ruchheim
Junga, PK'in
Telefon: 06237/933-0
E-Mail: pastruchheim.presse@polizei.rlp.de
www.polizei.rlp.de/pd.neustadt
Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/117687/6289059
OTS: Polizeidirektion Neustadt/Weinstraße
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Quelle: ots / newsaktuell - Pressemitteilung - Polizeidirektion Neustadt/Weinstraße
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