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Langenfeld (ots) - Die geplante Senkung der Körperschaftsteuer klingt für
Unternehmer zunächst nach einer klaren Entlastung. Doch wer wirklich profitiert,
hängt stark davon ab, wie Vermögen gehalten und versteuert wird.
Vermögensschutzarchitekt Sascha Drache erklärt, warum GmbH-Inhaber, Investoren
und vermögende Privatpersonen jetzt genauer hinsehen sollten.
Auf dem Papier ist die Sache schnell erzählt: Der Steuersatz sinkt, Unternehmen
werden entlastet, am Ende bleibt mehr Geld übrig. Genau so einfach wird die
beschlossene Senkung der Körperschaftsteuer derzeit häufig verstanden. Für
Unternehmer ist diese Lesart allerdings gefährlich verkürzt. Denn wer nur auf
einen einzelnen Steuersatz schaut, übersieht schnell, dass die tatsächliche
Belastung von der gesamten Vermögens- und Beteiligungsstruktur abhängt. Gerade
GmbH-Inhaber sollten deshalb nicht nur fragen, was der Gesetzgeber senkt,
sondern was in der eigenen Struktur wirklich hängen bleibt. "Der Denkfehler
beginnt dort, wo Unternehmer eine Steuersenkung automatisch mit echter
Entlastung gleichsetzen", warnt Sascha Drache.
"Entscheidend ist nicht, was auf dem Papier sinkt - entscheidend ist, welche
Steuerarten in der eigenen Struktur am Ende tatsächlich greifen", betont Sascha
Drache. Der Vermögensschutzarchitekt begleitet seit 2007 Unternehmer,
Immobilieninvestoren und Familien bei Familienstiftungen und hat bereits mehr
als 750 Familienstiftungen begleitet. In seiner Arbeit erlebt er regelmäßig,
dass steuerliche Reformen zu oberflächlich bewertet werden: Eine GmbH, eine
private Vermögenshaltung und eine vermögensverwaltende Familienstiftung
reagieren nicht automatisch gleich auf dieselbe Änderung.
Warum GmbHs weniger profitieren als erwartet: Die Gewerbesteuer bleibt der
Bremsklotz
Bei der klassischen GmbH sieht die Rechnung auf den ersten Blick besser aus, als
sie am Ende tatsächlich ist. Zwar soll die Körperschaftsteuer ab 2028
schrittweise von 15 auf 10 Prozent sinken. Doch GmbH-Inhaber zahlen nicht nur
Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag, sondern in der Regel auch
Gewerbesteuer. Genau dieser zweite Steuerblock sorgt dafür, dass aus der
vermeintlich großen Entlastung ein deutlich kleinerer Effekt wird. "Viele
Unternehmer sehen nur die fünf Prozentpunkte weniger Körperschaftsteuer und
rechnen sich die Reform schön. Entscheidend ist aber nicht ein einzelner
Steuersatz, sondern die gesamte Belastung, die am Ende auf dem Gewinn liegt",
rechnet Sascha Drache vor.
Aktuell liegt die Steuerbelastung einer GmbH häufig bei rund 30 Prozent, weil
zur Körperschaftsteuer inklusive Solidaritätszuschlag auch die Gewerbesteuer
kommt. Je nach Standort bewegt sich diese oft im Bereich von rund 14 bis 17
Prozent. Sinkt die Körperschaftsteuer vollständig auf 10 Prozent, kann die
Gesamtbelastung rechnerisch auf etwa 25 Prozent fallen. Bei einem Gewinn von
500.000 Euro pro Jahr bleiben dadurch rund 25.000 Euro mehr im Unternehmen. Das
ist spürbar, aber kein Gamechanger.
Hinzu kommt: Der Vorteil kann je nach Standort zusätzlich schrumpfen. Durch die
Anhebung des Gewerbesteuer-Mindesthebesatzes auf 280 Prozent können gerade
Unternehmen an bisherigen Niedrigsteuerstandorten einen Teil der Entlastung
wieder verlieren. Auch der Investitionsbooster für bewegliche Wirtschaftsgüter
ändert daran nur begrenzt etwas. Er kann bei größeren Anschaffungen in den
Jahren 2025 bis 2027 kurzfristig helfen, ersetzt aber keine dauerhaft günstigere
laufende Besteuerung. Für GmbH-Inhaber bleibt damit die nüchterne Erkenntnis: Es
bleibt mehr übrig, aber die Reform macht aus der GmbH steuerlich kein völlig
neues Modell.
Warum die Familienstiftung stärker profitiert: Ohne Gewerbesteuer wirkt die
Senkung unmittelbarer
Bei der vermögensverwaltenden Familienstiftung fällt genau der Steuerblock weg,
der die Entlastung bei vielen GmbHs ausbremst. Solange sie tatsächlich nur
Vermögen verwaltet und keine gewerbliche Tätigkeit ausübt, gilt sie nicht als
Gewerbebetrieb. Reine Vermögensverwaltung ist damit grundsätzlich
gewerbesteuerfrei. Für die Reform ist das entscheidend: Die Stiftung zahlt auf
steuerpflichtige Einkünfte Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag, aber
keinen zusätzlichen Gewerbesteuerblock, der den Vorteil wieder zusammenschiebt.
"Bei der GmbH kommt die Entlastung nur teilweise an. Bei der
vermögensverwaltenden Familienstiftung wirkt die Senkung viel unmittelbarer,
weil die Gewerbesteuer bei reiner Vermögensverwaltung gar nicht erst
dazwischenfunkt", macht Sascha Drache deutlich.
Die Steuerbelastung einer solchen Familienstiftung kann dadurch von derzeit rund
15,83 Prozent auf etwa 10,5 Prozent sinken. Bei 500.000 Euro steuerpflichtigem
Gewinn bedeutet das nach der Beispielrechnung: Statt rund 79.000 Euro Steuern
wären ab 2032 nur noch etwa 52.000 Euro fällig. Die jährliche Entlastung läge
damit bei rund 27.000 Euro. Spannend wird diese Differenz aber erst über längere
Zeiträume. Über zehn Jahre summiert sich die rechnerische Ersparnis bei
gleichbleibenden Annahmen auf rund 270.000 Euro, über 20 Jahre auf rund 540.000
Euro. Und dabei ist der Zinseszinseffekt noch nicht einmal eingerechnet: Bleibt
das Kapital in der Stiftung und wird weiter investiert, arbeitet nicht nur das
Vermögen weiter - sondern auch das Geld, das gar nicht erst ans Finanzamt
abgeflossen ist.
Warum Unternehmer jetzt prüfen sollten: Eine Stiftung entsteht nicht auf
Knopfdruck
So klar die Rechnung auf dem Papier wirkt, so wenig eignet sich die
Familienstiftung für Schnellschüsse. Ob sie steuerlich und wirtschaftlich
sinnvoll ist, hängt immer vom Einzelfall ab: von der Vermögenshöhe, den
Einkunftsarten, dem Ausschüttungsverhalten, der familiären Situation, der
Nachfolgeplanung und der konkreten Ausgestaltung. Entscheidend ist außerdem, ob
tatsächlich reine Vermögensverwaltung vorliegt. Sobald innerhalb der Stiftung
gewerbliche Tätigkeiten entstehen, kann sich die steuerliche Behandlung
verändern. Auch die Einbringung von Vermögen ist kein bloßer Formalakt, weil
dabei schenkungsteuerliche Folgen entstehen können. "Wer eine Familienstiftung
nur wegen eines niedrigeren Steuersatzes prüft, denkt zu kurz. Erst muss klar
sein, ob das Modell zur Vermögenslage, zur Familie und zu den langfristigen
Zielen passt", stellt Sascha Drache klar.
Hinzu kommt der Faktor Zeit. Eine Familienstiftung wird nicht in wenigen Tagen
rechtssicher aufgesetzt: Beratung, Satzung, Anerkennung, Eintragung,
Vermögenseinbringung und steuerliche Bescheide brauchen Vorlauf. Wer erst 2028
beginnt, wenn die erste Stufe der Körperschaftsteuersenkung greift, nutzt
mögliche Entlastungen womöglich erst ein bis zwei Jahre später als nötig. Bei
größeren Vermögen geht es dabei schnell um fünf- bis sechsstellige Beträge.
Genau deshalb ist Warten für Unternehmer keine neutrale Entscheidung, sondern
kann bares Geld kosten.
Gleichzeitig ist die Körperschaftsteuersenkung nur ein Teil der Rechnung. Eine
Familienstiftung kann auch Vermögensschutz, geregelte Nachfolge und eine
planbare Verwaltung über Generationen ermöglichen. Sollte die Abgeltungsteuer
auf private Kapitalvermögen künftig steigen, während die Körperschaftsteuer
sinkt, könnte sich der Abstand zwischen privater Vermögenshaltung und
Familienstiftung zusätzlich vergrößern. Es geht also nicht darum, reflexartig
auf eine Reform zu reagieren, sondern rechtzeitig durchrechnen zu lassen, ob die
eigene Vermögenslösung in der kommenden steuerlichen Realität noch funktioniert.
Sie möchten wissen, was die geplante Körperschaftsteuersenkung für Ihre GmbH,
Ihr Vermögen oder eine mögliche Familienstiftung konkret bedeutet? Dann melden
Sie sich jetzt bei Sascha Drache (https://www.stiftung.de) und vereinbaren Sie
einen Termin für ein unverbindliches Erstgespräch!
Pressekontakt:
RS Ratgeber Stiftung Beratung e.K.
Vertreten durch: Sascha Drache
E-Mail: mailto:info@ratgeber-stiftung.de
Website: https://www.stiftung.de
Ruben Schäfer
mailto:redaktion@dcfverlag.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/167546/6317458
OTS: Ratgeber Stiftung
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