Lorsch
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POL-DA: Lorsch: Polizeikräfte aus vier Bundesländern kontrollieren gewerblichen Güter- und Personenverkehr/In 11 Fällen Weiterfahrt untersagt |
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| 1.07.2026 13:25 Uhr |
Polizeipräsidium Südhessen |
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Lorsch (ots) - Über 40 Beamtinnen und Beamte aus Hessen, den Bundesländern
Baden-Württemberg, Bayern und Rheinland-Pfalz sowie des Bundesamtes für Logistik
und Mobilität, kontrollierten am Dienstag (30.06.) auf der Tank- und Rastanlage
Lorsch den gewerblichen Güter- und Personenverkehr auf der A 67. Insgesamt wurde
33 Fahrzeugeinheiten von der Polizei gestoppt. 22 davon wurden beanstandet.
Die festgestellten Mängel reichten von Verstößen gegen die
EU-EWR-Sozialvorschriften über technische Mängel, Verstößen gegen die
Straßenverkehrsordnung (StVO) bzw. Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) bis
hin zu Abfalltransportverstößen. Die Beamten zogen zudem rund 2000 Euro
Sicherheitsleistungen an Ort und Stelle ein. In elf Fällen mussten die
Gesetzeshüter zudem die Weiterfahrt untersagen.
Das Ergebnis der festgestellten Verstöße zeigte erneut, dass solche
Kontrollmaßnahmen unerlässlich sind und auch zukünftig fortgesetzt werden.
Auffallend hoch war die Anzahl festgestellter Untersagungen der Weiterfahrt
wegen beschädigter Bereifung. In allen Fällen konnten die Mängel an der
Kontrollstelle zwar behoben werden, teilweise allerdings nur mit erheblichem
Aufwand, weil von den Transportunternehmen Werkstattfahrzeuge an die
Kontrollstelle beordert werden mussten, um die Transportfahrzeuge wieder instand
zu setzen.
Ein Transportunternehmen musste sogar zunächst die mit erheblichen Hitzerissen
versehene Bremsscheibe der Zugmaschine ersetzen, bevor der Transport
weitergeführt werden konnte. Einem südeuropäischen Sattelzug musste die
Weiterfahrt untersagt werden, weil Zugmaschine und Anhänger in Kombination die
maximal zulässige Größe der Kraftstofftanks von 1500 Litern überschritten.
Dadurch wurde der Transport kennzeichnungspflichtig und die Fahrer hätten gemäß
geltender Bestimmungen geschult sein müssen. Beide Voraussetzungen lagen
allerdings nicht vor. Neben der Behebung des unzulässigen Zustandes musste der
verantwortliche Unternehmer zudem eine Sicherheitsleistung hinterlegen, um das
anhängige Bußgeldverfahren zu gewährleisten.
Ein deutsches Transportunternehmen verwendete Fahrpersonal aus einem Drittstaat.
Weil keine ausreichende Arbeitsberechtigung vorlag, handelte es sich um eine
illegale Arbeitsaufnahme. Dies stellt einen Straftatbestand nach dem
Aufenthaltsgesetz dar. Sowohl der Disponent, als auch der eingesetzte Fahrer
müssen sich nun entsprechend strafrechtlich verantworten.
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Quelle: ots / newsaktuell - Pressemitteilung - Polizeipräsidium Südhessen
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