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Mainz (ots) - Mit dem Gesetzesentwurf zum "Hilfsmittelmodernisierungs- und
Bürokratieabbaugesetz (HiB)" sollen Maßnahmen eingeführt werden, um alle
Hörsystemversorgungen verstärkt zu kontrollieren.
Durchführen sollen diese Kontrollen die gesetzlichen Krankenversicherungen
(GKV). Dabei sollen sie Versorgungen zwanghaft genehmigen, auch wenn der
Versicherte zuvor schon eine fachärztliche Verordnung erhalten hat.
Da es für die GKVen keine Kriterien geben kann, nach denen Entscheidungen der
Versicherten, Fachärzte und Hörakustiker bewertet werden könnten, könnten die
Verwaltungsmitarbeiter bei den GKVen die Versorgungsgenehmigung und/oder
Ablehnung so lange unbearbeitet lassen, bis es diese Kriterien gibt.
Es gibt allerdings niemanden, der solche Kriterien sinnvoll festlegen kann und
darf, denn der Sachleistungsanspruch des Versicherten ist gesetzlich verbrieft.
Und was die Entscheidung eines Versicherten anbelangt, sich für eine
Hörsystem-Versorgung mit privatem Eigenanteil zu entscheiden, hat die
Krankenkasse sowieso keine Genehmigungsrechte.
Wenn die Betriebe für ihre geleistete Arbeit über Wochen und Monate weder von
der GKV, noch von den Versicherten bezahlt werden, bleibt ihnen nur der Gang zum
Insolvenzverwalter. Und das, obwohl sie eine erstklassige
Gesundheitsdienstleistung erbracht haben.
"Ein absoluter Wahnsinn, was der Gesetzesentwurf fordert", so Eberhard Schmidt,
Präsident der Bundesinnung der Hörakustiker (biha).
Schon heute liefern die Hörakustiker-Betriebe umfangreiche Dokumentationen. Der
Versicherte muss vor der Versorgung und Abgabe eines Hörsystems zahlreiche
Dokumente lesen und unterschreiben. Dazu gehören auch Dokumente, bei denen er
ausdrücklich erklärt, über seinen Anspruch auf eine für ihn kostenfreie
Versorgung informiert worden zu sein.
Eine Umfrage vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) aus
2019 hat ergeben, dass rund 90 Prozent der Versicherten "sehr zufrieden" oder
"zufrieden" mit der individuellen Versorgungssituation sind. Dabei spielte es
für den Versicherten keine Rolle, ob er eine für ihn kostenfreie Versorgung
gewählt oder eine private Zuzahlung geleistet hat.
Im Berichtsjahr 2025 meldeten die gesetzlichen Krankenkassen rund 32 Millionen
Hilfsmittelversorgungsfälle, in denen Versicherte mit einem Hilfsmittel mit oder
ohne Mehrkosten versorgt wurden. In etwa 7,1 Millionen dieser Versorgungsfälle
fielen im Jahr 2025 Mehrkosten an. Für die Hörsystemversorgungen sind das nahezu
eine halbe Million.
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OTS: Bundesinnung der Hörakustiker KdöR
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