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Mainz (ots) - Wildtiere können jederzeit unvermittelt auf die Fahrbahn laufen.
Besonders aktiv sind die Tiere in der Dämmerung am Morgen und Abend - also dann,
wenn nun im Herbst besonders viele mit ihrem Auto unterwegs sind. Deshalb ist
vor allem bei der Fahrt durch Waldgebiete und entlang von Feldern erhöhte
Aufmerksamkeit gefragt. Das Landeskriminalamt rät Verkehrsteilnehmerinnen und
Verkehrsteilnehmern, ihre Geschwindigkeit insbesondere bei schlechter Sicht, in
der Dämmerung und während der Nacht zu reduzieren und jederzeit bremsbereit zu
sein. Warnschilder, die auf möglichen Wildwechsel hinweisen, sollten unbedingt
ernst genommen werden. Sie stehen in Bereichen, in denen häufig Wildwechsel
stattfindet. Wer durch Wald- oder Feldgebiete fährt, sollte den gesamten
Straßenrand aufmerksam beobachten. Reflektierende Augen können darauf hindeuten,
dass sich ein Tier in der Nähe der Fahrbahn befindet.
Was tun, wenn ich ein Tier erblicke? Taucht ein Wildtier auf, heißt es: sofort
und kontrolliert abbremsen. Blenden Sie mit Ihrem Fahrzeug ab und machen Sie
durch Hupen auf sich aufmerksam. Autofahrerinnen und Autofahrer sollten nicht
darauf vertrauen, dass das Tier stehen bleibt oder von selbst zurückläuft. Zudem
gilt: Wo ein Tier auftaucht, können weitere Tiere folgen. Von unkontrollierten
Ausweichmanövern rät das Landeskriminalamt ab. Ein abruptes Ausweichen kann zu
einem Zusammenstoß mit dem Gegenverkehr, einem Baum oder einem anderen Hindernis
führen. In vielen Situationen ist ein kontrolliertes Abbremsen daher
entscheidend.
Was tun nach einem Wildunfall? Kommt es trotz aller Vorsicht zu einem
Zusammenstoß mit einem Wildtier, sollten Betroffene Ruhe bewahren und zunächst
die Unfallstelle sichern.
- Unfallstelle sichern: Warnblinkanlage einschalten, Warnweste
anziehen und das Warndreieck mit ausreichendem Abstand zur
Unfallstelle aufstellen. Bei einer Gefahrenstelle auf der
Fahrbahn ist möglichst ein sicherer Standort aufzusuchen.
- Verletzten helfen: Sind Personen verletzt, muss unverzüglich die
112 gewählt und Erste Hilfe geleistet werden. Dabei ist stets
auf den eigenen Schutz zu achten.
- Polizei verständigen: Auch wenn niemand verletzt wurde, sollte
ein Wildunfall der Polizei unter 110 gemeldet werden. Dabei
sollte der genaue Standort mitgeteilt werden. Die Polizei kann
den zuständigen Jagdpächter beziehungsweise die zuständige
Jägerin oder den zuständigen Jäger verständigen und eine
Wildunfallbescheinigung für die Versicherung ausstellen.
- Tier nicht anfassen: Verletzte Wildtiere können sich aus Angst
oder Schmerzen heftig wehren und sollten deshalb niemals
angefasst werden. Ein geflüchtetes Tier sollte nicht verfolgt
werden. Die Polizei kann die zuständigen Jägerinnen und Jäger
informieren, die das Tier anschließend suchen können. Das
Wildtier sollte nicht vom Unfallort entfernt werden.
- Unfall dokumentieren: Wenn es gefahrlos möglich ist, sollten
Fotos vom Fahrzeugschaden und von der Unfallstelle angefertigt
werden. Auch Fotos vom Tier oder von vorhandenen Spuren können
hilfreich sein. Zusätzlich sollten Standort und Uhrzeit notiert
werden.
- Am Unfallort bleiben: Betroffene sollten grundsätzlich an einem
sicheren Ort warten, bis Polizei, Rettungsdienst oder Jägerinnen
beziehungsweise Jäger eingetroffen sind oder die weitere
Vorgehensweise geklärt ist.
Im vergangenen Jahr 2025 passieren allein in Rheinland-Pfalz mehr als 22.000
Verkehrsunfällen aufgrund von wilden Tieren auf der Fahrbahn. Mit angepasster
Geschwindigkeit, erhöhter Aufmerksamkeit und einem vorausschauenden
Fahrverhalten können Autofahrerinnen und Autofahrer das Risiko eines Wildunfalls
reduzieren.
Rückfragen bitte an:
Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz
Pressestelle
Telefon: 06131/65600-10/-11/-12/-13
E-Mail: LKA.presse@polizei.rlp.de
www.polizei.rlp.de/lka
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OTS: Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz
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