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POL-PPMZ: Mainz - Nebelsaison startet: Richtige Beleuchtung im Herbst rettet Leben (FOTO) |
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| 15.10.2026 11:41 Uhr |
Polizeipräsidium Mainz |
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Mainz (ots) - Dichter Nebel am Morgen, feuchte Straßen und graue Schleier über
Feldern und Städten: Der Herbst zieht ein und bringt extrem schlechte
Sichtverhältnisse im Straßenverkehr mit sich. Fußgänger, Radfahrende und
Fahrzeuge werden im Nebel oft erst im letzten Moment erkannt. Wer jetzt nicht
auf die richtige Geschwindigkeit und maximale Sichtbarkeit achtet, riskiert
schwere Unfälle.
Das Polizeipräsidium Mainz gibt wichtige Hinweise für eine sichere Fahrt durch
die Nebelsaison:
1. Lichtautomatik stößt bei Nebel an Grenzen Viele moderne Fahrzeuge verfügen
über eine automatische Lichtsteuerung. Das Problem: Bei Tageslicht erkennen die
Sensoren die Sichteinschränkung durch Nebel meist nicht.
Die Gefahr: Das Fahrzeug bleibt ohne Abblendlicht und somit hinten komplett
unbeleuchtet. Von nachfolgenden Fahrzeugen wird es oft erst im letzten Moment
wahrgenommen - die Gefahr von Auffahrunfällen steigt drastisch.
Die Empfehlung: Verlassen Sie sich im Herbst nicht auf die Lichtautomatik.
Schalten Sie das Abblendlicht bei Nebel, Regen oder Schneefall immer manuell
ein.
"Viele Autofahrer wiegen sich durch moderne Lichtautomatiken in falscher
Sicherheit. Doch Sensoren erkennen Tagesnebel meist nicht - das Heck bleibt
dunkel. Wer bei Nebel unterwegs ist, sollte das Abblendlicht deshalb immer
manuell einschalten, um Auffahrunfälle zu vermeiden."
- Rinaldo Roberto, Pressesprecher der Polizei Mainz
2. Nebelschlussleuchte & Faustregel für die Sichtweite Wann erlaubt? Die
Nebelschlussleuchte darf ausschließlich bei Nebel und einer Sichtweite unter 50
Metern eingeschaltet werden. Bei besseren Sichtverhältnissen blendet sie
nachfolgende Verkehrsteilnehmer stark.
Leitpfosten als Orientierung: Außerorts stehen die Leitpfosten am Straßenrand in
einem Abstand von genau 50 Metern. Ist der nächste Pfosten nicht mehr zu
erkennen, liegt die Sichtweite unter 50 Metern.
3. Tempo anpassen: Die 50-km/h-Grenze
Gesetzliches Limit: Sobald die Sichtweite unter 50 Meter fällt (und die
Nebelschlussleuchte genutzt werden darf), gilt eine strikte
Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h - auch auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen.
Anpassung der Fahrweise: Die Geschwindigkeit muss stets so gewählt werden, dass
das Fahrzeug innerhalb der überschaubaren Strecke sicher zum Stehen gebracht
werden kann.
"Bei dichtem Nebel gilt die einfache Faustregel: Schaffe ich es nicht mehr, den
nächsten Leitpfosten am Straßenrand zu erkennen, liegt die Sicht unter 50
Metern. Dann heißt es: Nebelschlussleuchte an und Fuß vom Gas - mehr als 50 km/h
sind dann nicht nur gefährlich, sondern auch verboten."
- Rinaldo Roberto, Pressesprecher der Polizei Mainz
4. Beleuchtung an Fahrrad, E-Bike und E-Scooter einschalten Auch für Zweiräder
gilt: Bei Dunkelheit oder wenn die Sicht- und Lichtverhältnisse es erfordern,
muss die Beleuchtung zwingend eingeschaltet werden. Vorgeschriebene Reflektoren
müssen vorhanden sein. Achten Sie dabei auf eine korrekte Einstellung des
Frontscheinwerfers, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer nicht zu blenden.
Zudem können helle Kleidung, weitere Reflektoren oder weitere Beleuchtung zum
Beispiel am Helm für zusätzliche Sicherheit sorgen.
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Mainz
Pressestelle
Telefon: 06131 / 65-30022
E-Mail: ppmainz.presse@polizei.rlp.de
www.polizei.rlp.de/pp.mainz
Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/117708/6371513
OTS: Polizeipräsidium Mainz
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Quelle: ots / newsaktuell - Pressemitteilung - Polizeipräsidium Mainz
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