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POL-MA: Mannheim: Cannabiskontrollen für den Jugendschutz |
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| 26.06.2026 15:25 Uhr |
Polizeipräsidium Mannheim |
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Mannheim (ots) - Zum 01.03.2024 wurden sowohl der Besitz als auch der Konsum von
Cannabisprodukten in strengen Grenzen liberalisiert. Gleichzeitig betonte der
Gesetzgeber den Jugendschutz. So wurden im Konsumcannabisgesetz Örtlichkeiten
und Bereiche definiert, an denen der Konsum untersagt ist. So ist der Konsum
bspw. im Umfeld von Minderjährigen oder ganz allgemein auf Spielplätzen oder
Schulhöfen sowie tagsüber in der Fußgängerzone verboten. Die Mannheimer
Innenstadt unterliegt gerade tagsüber fast gänzlich dem Konsumverbot nach § 5
Konsumcannabisgesetz. Die Vorschriften des Konsumcannabisgesetzes zu überwachen,
ist die Aufgabe von Polizei und Ordnungsbehörden der Kommunen.
Das Polizeirevier Mannheim-Innenstadt führte am Donnerstagnachmittag und -abend,
in der Zeit zwischen 15 Uhr und 21 Uhr in den Mannheimer Innenstadtquadraten
ganzheitliche Schwerpunktkontrollen im Zusammenhang mit dem Konsumcannabisgesetz
durch. Die Kontrollen dienten dem Jugendschutz und sollen das
Sicherheitsempfinden der Bevölkerung stärken.
Unterstützt wurden die Beamtinnen und Beamten des Polizeireviers
Mannheim-Innenstadt bei den Kontrollen durch vier Mitarbeitende des Besonderen
Ordnungsdienstes (BOD) der Stadt Mannheim. Bei den Kontrollen agierten die
Einsatzkräfte überwiegend in zivil.
Im Ergebnis stellten die eingesetzten Beamtinnen und Beamten sowie
Mitarbeitenden des BOD insgesamt neun Verstöße gegen das Konsumcannabisgesetz an
Spielplätzen, Schulen und Kindertagesstätten sowie in der Mannheimer
Fußgängerzone fest. Hierbei wurde in drei Fällen vor Minderjährigen konsumiert.
Darüber hinaus wurde ein Cannabis-Dealer auf frischer Tat festgenommen und ein
Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz wegen des unerlaubten Besitzes von
Kokain zur Anzeige gebracht.
Sobald die polizeilichen Ermittlungen abgeschlossen sind, werden die
Ordnungswidrigkeiten-Sachverhalte der Bußgeldstelle Mannheim vorgelegt. Im
Zusammenhang mit den angezeigten Verstößen drohen empfindliche Strafen, so
werden regelmäßig Bußgelder von 300 bis 1.000 Euro fällig. Die Straftaten werden
zur weiteren Entscheidung an die Staatsanwaltschaft Mannheim übersandt.
"Der Kinder- und Jugendschutz ist uns wichtig und die Mannheimer Innenstadt darf
auch mit Blick auf das Cannabiskonsumverbot kein rechtsfreier Raum sein. Wir
setzen unsere zivilen Kontrollen verstärkt über den Sommer fort. Jeder und jede
muss damit rechnen erwischt zu werden," sagte Revierleiter Timon Kuntz am Rande
der Kontrollen in Mannheim.
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Mannheim
Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit
Michael Klump
Telefon: 0621 174-1111
E-Mail: MANNHEIM.PP.STS.OE@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/
Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/14915/6303080
OTS: Polizeipräsidium Mannheim
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Quelle: ots / newsaktuell - Pressemitteilung - Polizeipräsidium Mannheim
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