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POL-MI: Mehrere Verletzte nach E-Scooter-Unfällen |
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| 10.08.2026 12:10 Uhr |
Polizei Minden-Lübbecke |
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Minden, Porta Westfalica (ots) - (FW) Gleich zweimal verletzten sich am Samstag
und Sonntag Personen nach Verkehrsunfällen mit E-Scootern. In beiden Fällen
waren mehr Menschen als erlaubt auf den Gefährten unterwegs.
Nach aktuellen Erkenntnissen ereignete sich der erste Unfall am Samstag gegen
17:00 Uhr in Porta Westfalica. Hier fuhr eine 14-Jährige zusammen mit einer
18-Jährigen (beide aus Porta Westfalica) auf einem E-Scooter die Straße "Zur
Lüchte" in Richtung Ravensburger Straße. Aus bislang ungeklärter Ursache kam die
Jugendliche mit dem Roller in einer Linkskurve nach rechts von der Fahrbahn ab
und kollidierte mit einer Leitplanke. Die beiden Mädchen stürzten und mussten
von einer Rettungswagenbesatzung medizinisch versorgt und ins JWK gebracht
werden. Während die jüngere Fahrerin leichte Blessuren davontrug, zog sich die
ältere Mitfahrerin schwere Verletzungen zu. Der E-Scooter wurde sichergestellt.
Ein weiterer Unfall ereignete sich in der Nacht zu Sonntag gegen halb drei in
Minden. Hier waren den ersten Ermittlungen nach gleich drei Personen
gleichzeitig auf einem Roller unterwegs. Eine 30-jährige Frau aus Minden fuhr
auf der Lindenstraße in Richtung Schwichowall, während hinter ihr auf dem
E-Scooter noch ein 34-Jähriger und ein 31-Jähriger mitfuhren (beide ebenfalls
aus Minden). Aufgrund eines vermeintlichen Fahrfehlers stürzte die Fahrerin
mitsamt ihren Beifahrern und zog sich leichte Verletzungen zu. Die beiden Männer
blieben unverletzt.
Während der Unfallaufnahme stellten die Polizeibeamten zusätzlich eine mögliche
Alkoholisierung bei der 30-Jährigen fest. Diese bestätigte sich in einem
durchgeführten Atemalkoholtest. Sie wurde für die Entnahme einer Blutprobe durch
einen Arzt mit zur Wache nach Minden genommen.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass auf einem E-Scooter
grundsätzlich nur eine Person fahren darf. Die Mitnahme weiterer Personen ist
nicht erlaubt und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Beide Unfälle zeigen, wie
schnell zusätzliches Gewicht und eine veränderte Gewichtsverteilung zum
Kontrollverlust führen können. Zudem gelten dieselben Promillegrenzen wie im
Straßenverkehr. Auch auf dem E-Scooter ist das Fahren unter Alkoholeinfluss
verboten.
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