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Neustadt a. d. W. (ots) - Gute Nachrichten nicht nur für Lohnsteuerhilfevereine,
sondern auch für viele Steuerzahlerinnen und Steuerzahler: Ab dem 1. September
2026 erweitert sich die Beratungsbefugnis der Lohnsteuerhilfevereine. Davon
können nicht nur bestehende Mitglieder profitieren, es eröffnet gleichzeitig
zahlreichen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Rentnerinnen und Rentnern
neue Möglichkeiten. Warum das so ist, erläutert der Lohnsteuerhilfeverein
Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH).
Erfolg für Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine und die VLH
"Mit der Erweiterung der Beratungsbefugnis können wir künftig noch mehr Menschen
bei ihren steuerlichen Angelegenheiten unterstützen. Das schafft Sicherheit für
bestehende Mitglieder und eröffnet vielen Bürgerinnen und Bürgern erstmals die
Möglichkeit, die persönliche und kompetente Beratung von Lohnsteuerhilfevereinen
in Anspruch zu nehmen", sagt Uwe Rauhöft, Vorstandsmitglied des
Lohnsteuerhilfevereins Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) und
Vorstandsvorsitzender des Bundesverbands Lohnsteuerhilfevereine (BVL).
Der BVL hat sich intensiv und letztlich erfolgreich für die Erweiterung der
Beratungsbefugnis eingesetzt. Diese wurde im Juni vom Bundesrat mit dem 9.
Steuerberatungsänderungsgesetz beschlossen und gilt ab 1. September 2026.
Keine Grenze mehr für Einnahmen aus zusätzlichen Einkünften
Lohnsteuerhilfevereine dürfen Mitglieder in allen Fragen zur Einkommensteuer
beraten, wenn diese Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (Lohn oder
Gehalt), sonstige Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen wie Renten oder aus
Unterhaltsleistungen haben. Kommen Einnahmen aus anderen Einkunftsarten dazu -
sogenannte Überschusseinkünfte etwa aus Vermietung und Verpachtung,
Kapitalvermögen oder privaten Veräußerungsgeschäften -, gelten für diese
gesetzliche Grenzen: 18.000 Euro bei Alleinstehenden und 36.000 Euro bei
Ehepaaren. Wer diese Grenzen überschreitet, darf bislang nicht mehr von einem
Lohnsteuerhilfeverein beraten werden. Doch diese Grenzen entfallen ab 1.
September 2026.
Das ist für viele bestehende Mitglieder eine gute Nachricht. Wer bisher knapp
unter den gesetzlichen Grenzen für solche Überschusseinkünfte lag und
befürchtete, wegen steigender Einnahmen beispielsweise aus Vermietungen oder
Kapitalvermögen künftig einen Steuerberater aufsuchen zu müssen, kann beruhigt
sein: Auch bei höheren Einnahmen aus weiteren Einkunftsarten darf die VLH ihre
Mitglieder weiterhin beraten - es gibt keine Obergrenze mehr.
Von der Neuregelung profitieren aber auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
sowie Rentnerinnen und Rentner, die bislang wegen höherer weiterer Einnahmen
nicht Mitglied eines Lohnsteuerhilfevereins werden konnten. Denn auch ihnen
steht nun der Weg offen. Damit erweitert sich der Kreis der Menschen, die von
den Leistungen der Lohnsteuerhilfevereine profitieren können, deutlich.
Optimales Steuerergebnis und einiges mehr für jährlichen Mitgliedsbeitrag
Die VLH erstellt für ihre Mitglieder seit mehr als 50 Jahren die
Einkommensteuererklärung, beantragt sämtliche Steuerermäßigungen, prüft den
Steuerbescheid, übernimmt die gesamte Kommunikation mit dem Finanzamt und legt
bei Bedarf Einspruch gegen den Steuerbescheid ein. Dieser Service und noch
einiges mehr steht Mitgliedern ganzjährig zur Verfügung. Dafür zahlen sie
lediglich eine geringe Aufnahmegebühr und einen jährlichen Mitgliedsbeitrag -
weitere Kosten entstehen nicht.
"Mit der erweiterten Beratungsbefugnis können wir künftig noch mehr Menschen
unterstützen und ihnen zum optimalen Steuerergebnis verhelfen", freut sich
VLH-Vorstandsvorsitzender Jörg Strötzel. Denn das deutsche Steuerrecht biete
zahlreiche legale Möglichkeiten, um die Steuerlast zu senken und damit Geld zu
sparen. "Und VLH-Mitglieder können sich darauf verlassen, dass die bundesweit
rund 3.000 VLH-Beratungsstellen das beste Ergebnis herausholen - sowohl
persönlich vor Ort als auch digital", so Strötzel.
Wichtig: Die erweiterte Beratungsbefugnis bezieht sich auf Überschusseinkünfte,
jedoch nicht auf Gewinneinkünfte beispielsweise aus Gewerbe, einer
selbstständigen Tätigkeit oder Land- und Forstwirtschaft.
Die VLH: Größter Lohnsteuerhilfeverein Deutschlands
Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) ist mit rund
1,3 Millionen Mitgliedern und bundesweit rund 3.000 Beratungsstellen
Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein. Gegründet im Jahr 1972, stellt die
VLH außerdem die meisten nach DIN 77700 zertifizierten Beraterinnen und Berater.
Die VLH erstellt für ihre Mitglieder die Einkommensteuererklärung, beantragt
sämtliche Steuerermäßigungen, prüft den Steuerbescheid und vieles mehr im Rahmen
der Beratungsbefugnis nach § 4 StBerG.
Pressekontakt:
Steffen Gall
Lohnsteuerhilfeverein
Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH)
Fritz-Voigt-Str. 13
67433 Neustadt a.d. Weinstraße
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OTS: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. - VLH
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