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POL-OB: Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Duisburg und der Polizei Oberhausen: Erfolgreicher Abschluss der "Ermittlungskommission Kompass" - Drei Jahre Haft für Betrüger |
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| 22.06.2026 09:55 Uhr |
Polizeipräsidium Oberhausen |
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Oberhausen (ots) - Am 10.06.2026 wurde ein 35-jähriger Oberhausener vor dem
Amtsgericht Oberhausen zu einer dreijährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Die
Ermittlungskommission Kompass des PP Oberhausen unter Leitung der
Staatsanwaltschaft Duisburg hat somit einen erfolgreichen Abschluss gefunden.
Doch was steckt dahinter?
Im November 2025 stellte die Oberhausener Kriminalpolizei eine Häufung von
Straftaten zum Nachteil von älteren Menschen fest, die allesamt Ähnliches
berichteten. Die Seniorinnen und Senioren gaben der Polizei gegenüber an, dass
sie auf ihren Konten Abbuchungen festgestellt hatten, die sie sich nicht
erklären konnten. So häuften sich über vier Monate eine Vielzahl von Straftaten
an, denen insgesamt 15 Menschen zum Opfer fielen. Daher wurde beim PP Oberhausen
die "Ermittlungskommission Kompass" unter der Leitung von
Kriminalhauptkommissarin Kristina Spitz und der Staatsanwaltschaft Duisburg ins
Leben gerufen, die sich der Straftaten-Serie annahm. Nach intensiver gemeinsamer
Ermittlungsarbeit über mehrere Monate kristallisierte sich der gemeinsame Nenner
heraus: Alle Opfer wurden zeitweise von ein und demselben Pfleger gepflegt,
sodass sich die Ermittlungen nun gegen den Mann richteten.
Es stellte sich heraus, dass der 35-Jährige mehrere Schein-Konten eingerichtet
hatte, die bei den Opfern den Eindruck erwecken sollten, es handle sich um
Pflegedienste, Apotheken oder ähnliche Einrichtungen. Mit diesen Konten tätigte
der Täter eine Vielzahl von Abbuchungen von den Konten der Opfer. Um in mehreren
Fällen an die EC-Karte der Menschen zu gelangen, entwendete er ihre
Wohnungsschlüssel und drang in deren Abwesenheit in die jeweilige Wohnung ein,
um mit den EC-Karten Überweisungen durchzuführen. Insgesamt brachte er seine
Opfer somit um 2.000 Euro.
Die schlussendliche Identifizierung sowie die Festnahme des 35-Jährigen auf
Anordnung der Staatsanwaltschaft Duisburg gelang dann im Februar 2026. Die
Staatsanwaltschaft Duisburg erhob daraufhin Anklage beim Amtsgericht Oberhausen,
wo der Oberhausener am 10.06.2026 antragsgemäß zu einer Freiheitsstrafe von drei
Jahren verurteilt wurde. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Kriminalhauptkommissarin Spitz zeigt sich mit dem Urteil sehr zufrieden: "Der
Schaden war verhältnismäßig nicht hoch. Daher freue ich mich, dass die
Verwerflichkeit, sich an den anvertrauten älteren Menschen zu vergehen,
berücksichtigt wurde."
Bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gilt die Unschuldsvermutung.
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Quelle: ots / newsaktuell - Pressemitteilung - Polizeipräsidium Oberhausen
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