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Zettelsammlung reicht nicht / Anforderungen an Selbständige bei häuslichem Arbeitszimmer (FOTO) |
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| 3.08.2026 11:08 Uhr |
Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) |
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Berlin (ots) - Selbstständige können die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer
nur dann als Betriebsausgaben absetzen, wenn sie diese fortlaufend und gesondert
dokumentieren. Eine bloße Sammlung von Belegen genügt den gesetzlichen
Anforderungen nicht.
(Bundesfinanzhof, Aktenzeichen VIII R 6/24)
Der Fall: Ein selbstständig tätiger Freiberufler nutzte das Dachgeschoss seines
Eigenheims als häusliches Arbeitszimmer und machte die darauf entfallenden
Gebäude- und Raumkosten steuerlich geltend. Während des Jahres sammelte er
sämtliche Rechnungen und Belege. Erst bei der Erstellung seiner
Einkommensteuererklärung fertigte er eine Übersicht über die angefallenen Kosten
an. Das Finanzamt erkannte die Aufwendungen nur teilweise an. Im Klageverfahren
vertrat der Steuerpflichtige die Auffassung, die vorhandene Belegsammlung reiche
als Nachweis aus. Das Finanzgericht sah das anders und versagte den
Betriebsausgabenabzug wegen fehlender ordnungsgemäßer Aufzeichnungen.
Das Urteil: Der Bundesfinanzhof bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz.
Gemäß dem Einkommensteuergesetz müssen Aufwendungen für ein häusliches
Arbeitszimmer einzeln, getrennt von den übrigen Betriebsausgaben und zeitnah
aufgezeichnet werden. Dies kann in einer besonderen Spalte der
Ausgabenaufzeichnungen oder in einem gesonderten schriftlichen oder digitalen
Dokument erfolgen. Eine bloße Sammlung von Rechnungen mit einer erst nach Ablauf
des Jahres erstellten Gesamtliste erfüllt diese Anforderungen nicht. Fehlen die
vorgeschriebenen Aufzeichnungen, entfällt der Betriebsausgabenabzug insgesamt -
auch wenn die Aufwendungen tatsächlich entstanden sind.
Pressekontakt:
Dr. Ivonn Kappel
Referat Presse
Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen
Tel.: 030 20225-5398
Fax : 030 20225-5395
E-Mail: mailto:ivonn.kappel@dsgv.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/35604/6325910
OTS: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)
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Quelle: ots / newsaktuell - Pressemitteilung - Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)
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