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Ratzeburg (ots) - 12.08.2026 | Kreis Stormarn | 11.08.2026 | Ammersbek
Polizeibeamte stoppten Dienstagmorgen einen Radfahrer auf einem augenscheinlich
manipulierten Pedelec. Dem Mann droht nun ein Ermittlungsverfahren.
Auf dem Weg zum Dienst wurde ein Polizeibeamter, welcher mit seinem Pedelec,
umgangssprachlich oft auch E-Bike genannt, auf der Lübecker Straße in Ammersbek
unterwegs war, von einem Mann, ebenfalls auf einem Elektrorad fahrend, überholt.
Sofort hatte der Beamte den Verdacht, dass hier etwas nicht stimmte. Der
Überholende soll deutlich schneller als 25 km/h gefahren sein. Am Rad sei jedoch
kein Versicherungskennzeichen angebracht gewesen. Umgehend informierte der
Beamte seine im Dienst befindlichen Kollegen, welche den Radfahrer vor der
Polizeistation Ammersbek stoppten und einer Kontrolle unterzogen. Bei dem Mann
handelte es sich um einen 44-jährigen Deutschen aus dem Kreis Stormarn.
Tatsächlich gewannen die Beamten im Rahmen der Kontrolle Hinweise auf eine
mögliche technische Manipulation des Rads, wodurch die fahrbare
Höchstgeschwindigkeit unerlaubt erhöht worden sein soll. Das Zweirad verfügte
nicht über einen erforderlichen Haftpflichtversicherungsschutz und hätte in
diesem Zustand nicht in Betrieb genommen werden dürfen. Dem Mann droht nun ein
Ermittlungsverfahren unter anderem wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das
Pflichtversicherungsgesetz.
Das Angebot an zweirädrigen Fahrzeugen mit Elektromotorunterstützung ist
mittlerweile derartig vielfältig, dass Verbraucher schnell den Überblick
verlieren können. Grundsätzlich gibt es technisch und auch rechtlich ganz klare
Unterschiede zwischen Pedelecs und sogenannten S-Pedelecs.
Bei einem Pedelec hilft der Motor, wenn der Fahrer oder die Fahrerin in die
Pedale tritt, bis zu einer Geschwindigkeit von maximal 25 km/h. Darüber hinaus
schaltet die Motorunterstützung ab. Rechtlich gesehen gelten für Pedelecs die
gleichen gesetzlichen Regelungen wie für normale Fahrräder ohne
Motorunterstützung. Es ist keine Fahrerlaubnis, kein Kennzeichen und keine
Versicherung erforderlich. Außerdem gibt es für die Benutzung kein Mindestalter.
Mit Pedelecs darf und sollte, insofern vorhanden, auf Radwegen gefahren werden.
Eine Helmpflicht gibt es nicht - die Polizei rät jedoch dringend zum Tragen
eines Helmes.
S-Pedelecs haben einen deutlich stärkeren Motor, welcher beim Treten bis zu
einer Geschwindigkeit von 45km/h unterstützt und sie gelten rechtlich gesehen
als Kleinkrafträder. Die technischen Komponenten, wie beispielsweise Bremsen,
sind auf die höhere Motorleistung abgestimmt. Für S-Pedelecs ist ein
Führerschein der Klasse AM erforderlich. Außerdem besteht für diese Fahrzeuge
eine Versicherungspflicht. Sie benötigen auch ein eigenes
Versicherungskennzeichen. Für die Inbetriebnahme gilt ein Mindestalter von 16
Jahren. Radwege sind für S-Pedelecs tabu; es muss auf der Straße gefahren
werden. Zudem ist ein speziell genormter Helm Pflicht.
Mit unsachgemäßer Nutzung oder Manipulationen, beispielsweise um bei einem
Pedelec über die 25 km/h hinaus Motorunterstützung zu erlangen, können sie sich
und andere Verkehrsteilnehmer gefährden. Pedelecs - und damit auch Bremsen,
Motor, Rahmen usw.- sind vom jeweiligen Hersteller für eine Unterstützung bis 25
km/h ausgelegt und die technischen Komponenten eben genau darauf abgestimmt.
Unerlaubtes Tuning kann dazu führen, dass bei hoher Last der Motor überhitzt,
die Bremsen nicht ihre volle Wirkung entfalten oder schlimmstenfalls tragende
Teile brechen. Schwere Unfälle können möglicherweise die Folge sein. Informieren
Sie sich vor der Anschaffung eines Elektrofahrrads über die geltenden Regelungen
und halten sie sich an die gesetzlichen Vorgaben.
Rückfragen bitte an:
Polizeidirektion Ratzeburg
- Stabsstelle / Presse -
Sophie-Marie Jakobi
Telefon: 04541/809-2012
E-Mail: mailto:Presse.Ratzeburg.PD@polizei.landsh.de
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